Wer eine Rürup-Rente abschließt, kann die Beiträge steuerlich absetzen. Die späteren Rentenzahlungen müssen jedoch teilweise versteuert werden.
Wer eine Basisabsicherung als Altersvorsorge abschließt, wird mit Steuervorteilen gefördert: Bis zu 40.000 Euro Beiträge für eine Rürup-Rente können verheiratete Sparer steuerlich absetzen, Alleinstehende bis zu 20.000 Euro – und immerhin 72 Prozent davon werden in diesem Jahr steuerlich anerkannt.
Renten im Alter besteuert
Dafür werden die Renten im Alter natürlich besteuert: Die Höhe dieses Besteuerungsanteils richtet sich nach einem Prozentsatz, der zu Beginn der Rente festgelegt wird und vom Jahr des Rentenbeginns abhängt. 2005 lag dieser Besteuerungsanteil bei 50 Prozent, bis 2020 steigt er für jeden Rentnerjahrgang um 2 Prozentpunkte, ab 2020 steigt er bis 2040 weiter um jeweils 1 Prozentpunkt pro Jahr.
Dieser Besteuerungsanteil kommt aber nur im ersten Jahr des Rentenbezuges zur Anwendung. Ab dem zweiten Jahr gilt dann ein sogenannter persönlicher Rentenfreibetrag. Der errechnet sich aus der Differenz zwischen der Rente und dem Besteuerungsanteil im ersten Jahr des Rentenbezuges und wird für das ganze Leben festgeschrieben.
Wer 2011 in Rente geht und 1.000 Euro aus einer Basisabsicherung bekommt, muss von den 12.000 Euro Jahresrente einen Besteuerungsanteil von 62 Prozent anwenden: Von den 12.000 Euro müssen also 7.440 Euro versteuert werden, 4.560 Euro bleiben steuerfrei. Und genau diese 4.560 Euro sind zeitlebens der festgeschriebene Rentenfreibetrag.
Rentenerhöhung steigert Freibetrag nicht
Der entscheide Punkt dabei: Bei Rentenerhöhungen wird dieser Rentenfreibetrag nicht neu berechnet. Steigt also im Beispiel die Rente im Jahr von 12.000 Euro auf 13.000 Euro, bleiben trotzdem nur 4.560 Euro steuerfrei. Das heißt: Alle zukünftigen Rentenerhöhungen werden voll besteuert.
Wie hoch die Steuerlast von Rentnern ist, hängt natürlich davon ab, wie hoch die Einkünfte im Alter insgesamt sind. Geht ein Ehepaar 2020 in Rente und erhält 2.200 Euro gesetzliche Rente im Monat, müssen die genauso versteuert werden wie die 480 Euro zusätzliche Rente aus einem Rürup-Vertrag.
Beispielrechnung
Ohne Rürup-Rente wären von der gesetzlichen Rente 21.120 Euro zu versteuern. Davon werden für Vorsorgeaufwendungen noch für beide jeweils 1.900 Euro abgezogen, außerdem für die Sonderausgaben 72 Euro pauschal. Bei einem so zu versteuernden Einkommen von 17.248 Euro werden nach heutigem Stand 180 Euro Einkommenssteuer fällig. Mit der Rürup-Rente beträgt die steuerlich relevante Rente 25.728 Euro. Nach den Abzügen verbleiben 21.856 Euro, auf die 974 Euro Steuern zu zahlen sind. Damit entfallen auf 5.760 Euro Rürup-Rente rechnerisch im Jahr 794 Euro Steuern.
Wenn das Ehepaar den Vertrag 2008 abgeschlossen und 12 Jahre lang jeweils 6.000 Euro jährlich eingezahlt hat, hat es bei einem Steuersatz von 35 Prozent rund 19.400 Euro Steuervorteile durch die Rürup-Rente erhalten. Wenn die beiden Eheleute die Rente im Alter 15 Jahre lang bekommen, müssen sie bei gleicher Rentenhöhe 11.910 Euro Steuern darauf zurückzahlen.
Erst nach 24 Jahren würden die beiden mehr Steuern an den Staat zurückzahlen müssen als sie bei der Rürup-Förderung bekommen haben. Davon werden für die Vorsorgeaufwendungen noch für beide jeweils 2.400 Euro abgezogen, außerdem für die Sonderausgaben 72 Euro pauschal. Bei einem so zu versteuernden Einkommen von 16.244 Euro werden 140 Euro Einkommenssteuer fällig.
Situation mit Rürup-Rente: Mit der Rürup-Rente liegt die zu versteuernde Rente bei 25.728 Euro. Nach den Abzügen verbleiben 20.856 Euro, die versteuert werden müssen. Dafür werden 964 Euro Steuern fällig. Damit entfallen auf 5.760 Euro Rürup-Rente im Jahr 824 Euro Steuern.
Gewinn oder Verlust?
Wenn das Ehepaar den Vertrag 2008 abgeschlossen hat und 12 Jahre lang jeweils 6.000 Euro jährlich eingezahlt hat, haben sie bei einem Steuersatz von 35 Prozent rund 19.400 Euro Steuervorteile durch die Rürup-Rente erhalten. Wenn die Beiden die Rente im Alter 15 Jahre lang bekommen, müssen sie bei gleicher Rentenhöhe 12.360 Euro Steuern darauf zurückzahlen. Erst nach 23 Jahren würden die Beiden mehr Steuern an den Staat zurückzahlen müssen als sie bei der Rürup-Förderung bekommen haben.(optimal-absichern.de)
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