
Schwanger? Herzlichen Glückwunsch! Doch eine Schwangerschaft kann ein Loch in die Haushaltskasse reißen. Banktip erklärt, an welche Stellen Sie sich noch vor der Geburt wenden können.
Verschiedene öffentliche Einrichtungen bieten finanzielle Unterstützung für werdende Eltern. Dazu kann eine Deckung des Verdienstausfalls oder die Anschaffung der notwendigen Erstausstattung wie Kinderwagen und Kinderbett gehören.
Krankenkasse und Arbeitgeber
Arbeitnehmerinnen profitieren während der Schwangerschaft und einige Zeit danach vom Mutterschutz. Dieser beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Entbindung. Teil des Mutterschutzes ist die Auszahlung des Mutterschaftsgeldes. Das Mutterschaftsgeld soll den Verdienstausfall ausgleichen. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt einen Satz von 13 Euro pro Arbeitstag. Den Rest bis zum regulären Nettolohn der letzten drei Monate gibt der Arbeitgeber dazu.
Die Krankenkassen sollten außerdem folgende Leistungen übernehmen:
Kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht bei Hausfrauen, Selbstständigen und Frauen, deren Arbeitsverhältnis noch vor Beginn des Mutterschutzes beendet wurde. Bei Beamtinnen gelten besondere beamtenrechtliche Bestimmungen. Eine weitere Ausnahme besteht für privat oder familienversicherte Frauen. Diese erhalten ein einmaliges Mutterschaftsgeld in Höhe von maximal 210 Euro. Dieses zahlt das Bundesversicherungsamt.
Arbeitsagentur und Jobcenter
Schwangere, die ALG II oder Sozialhilfe beziehen, können ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf beantragen. Dieser beträgt 17 Prozent des Regelsatzes. Frauen mit einem minderjährigen Kind steht ein Zuschlag von 36 Prozent zu. Zusätzlich zum Mehrbedarf kann eine finanzielle Unterstützung für die Erstausstattung beantragt werden. Diese besteht aus:
Stiftungen
Schwangere Frauen in finanzieller Notlage können sich für unbürokratische Hilfe an verschiedene Stiftungen wenden. Eine der bekanntesten ist die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens". Neben persönlicher Beratung kann die Bundesstiftung auch bei Erstausstattung, Haushalt oder Einrichtung helfen. Umfang und Dauer der Unterstützung richtet sich nach den persönlichen Umständen. Neben regionalen gibt es auch einige kirchliche Stiftungen, zum Beispiel:
BAFÖG
Durch die zeitliche und finanzielle Belastung kann sich die Studien- beziehungsweise die Ausbildungszeit verlängern. Für Bafögempfänger gelten dann folgende Sonderregelungen.
Das Kind ist schon da? Hier geht es zum Ratgeber Elterngeld.
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