Alles zum Thema: Bafög beantragen 

Im Oktober fängt das Wintersemester an. Damit sich angehende Studenten voll auf ihr Studium konzentrieren können, gibt es Bafög. Banktip gibt Antworten zu den wichtigsten W-Fragen rund um die staatliche Förderung. 

Wer hat ein Anrecht auf Bafög?

Im Grunde kann jeder Student Bafög beantragen. Problematisch wird es, wenn der Antragsteller über 30 Jahre (bei Master-Studiengängen 35 Jahre) alt ist. Sonderregelungen treten ein, falls der Student keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, sein Zweitstudium beginnt oder im Ausland studiert.

Wie viel Bafög bekomme ich? 

Der Bafög-Anspruch richtet sich hauptsächlich nach folgenden Faktoren:

  • Anzahl der Geschwister
  • Vermögensverhältnisse der Eltern
  • Einkommen des Lebenspartners/Ehegatten
  • Vermögen und Einkommen des Studenten

Grundsätzlich gilt: Je höher die Eltern finanziell belastet sind, desto höher íst auch der Bafög-Anspruch. Wie die Eltern sind auch Ehepartner unterhaltspflichtig. Deren Einkommen und Vermögen muss daher bei der Beantragung mit angegeben werden. Natürlich gehen auch die eigenen Finanzen in die Berechnung mit ein. Jedem Studenten steht ein Freibetrag von 5.200 Euro auf dem Konto zu. Zu diesem Guthaben zählen zum Beispiel Sparbuch, Aktien oder das eigene Auto. Vermögen über dem Freibetrag wird auf das Bafög angerechnet. 

Wieviel Geld kann ich bekommen?

Der Höchstbetrag liegt bei 670 Euro, kann jedoch im jeweiligen Fall weit darunter liegen. Der Bafög-Rechner zeigt an, wieviel man ungefähr bekommen könnte.

 

Wichtig: Über Gewährung von Leistungen wird in der Regel für ein Jahr (sogenannter Bewilligungszeitraum) entschieden. Man muss sein Bafög also jährlich neu beantragen.

 

Wo reiche ich meinen Antrag ein?

Den Antrag gibt man im Amt für Ausbildungsförderung ("Bafög-Amt") ab. Dieses ist oft Teil der jeweiligen Hochschule. Allerdings kann man den Antrag erst einreichen, wenn man schon immatrikuliert ist. Bei Schülern ist das Amt für Ausbildungsförderung am Orte der Schule zuständig.

 

Wichtig: Man sollte Bafög gleich nach Erhalt des Studienplatzes beantragen, denn für vergangene Monate wird nichts ausgezahlt. Der Antrag kann zunächst auch formlos sein. Fehlende Belege können notfalls nachgereicht werden.

 

Wann muss ich das Geld zurück zahlen?

Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer. Studierende müssen dann die Hälfte ihrer ausgezahlten Summe zurück zahlen. Das passiert regulär in vierteljährlichen Raten zu je 315 Euro. Bei geringem Einkommen kann der Beginn der Rückzahlung auch verschoben werden.

 

 

Wichtig: Unter bestimmten Voraussetzungen kann man seine Restschuld erlassen bekommen. Bedingung ist, dass man einen größeren Teil der Schulden auf einen Schlag zurückzahlt oder das Studium besonders schnell oder gut abgeschlossen wurde. Dabei können auch mehrere Bedingungen gleichzeitig geltend gemacht werden.

Was ist elternunabhängiges Bafög?

In Ausnahmefällen berechnet das Bafög-Amt das Vermögen der Eltern nicht mit ein. Zum Beispiel wenn der Aufenthaltsort der Eltern unbekannt ist oder der Antragsteller vor Studienbeginn bereits fünf Jahre erwerbstätig war. In diesen fünf Jahren muss das Bruttogehalt jedoch über einer bestimmten Einkommensgrenze gelegen haben. Bestimmte Ausnahmeregeln sind möglich und sollten beim jeweiligen Bafög-Amt nachgefragt werden.

 

 

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