Checkliste Mietminderung 

Was man bei einer Meitminderung beachten mussIn der Küche wuchert der Schimmel, der Baulärm ist kaum auszuhalten und von der Decke tropft es? Viele Mieter nehmen Mängel an der Wohnung einfach hin. Dabei haben sie Anspruch auf eine schadensfreie Wohnung. Kommt der Vermieter seinen Pflichten nicht nach, kann die Miete gekürzt werden. Banktip erklärt, was bei einer Mietminderung zu beachten ist.

Bei einem Schaden an der Wohnung sollte man zuerst den Vermieter schriftlich benachrichtigt - am besten per Einschreiben mit Rückschein. Nur wenn er sich dann nicht um eine Beseitigung der beschriebenen Mängel kümmert, kann eine Mietminderung erfolgen. Bevor man eigenmächtig die Miete kürzt, sollte man sich aber zunächst professionell beraten lassen. Neben Anwälten kann das zum Beispiel auch der Mieterverein des Deutschen Mieterbundes.

Dann geht die Mietminderung

Nicht jeder Schaden rechtfertigt automatisch eine Mietminderung. Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:

 Der Mieter kannte den Mangel bei Vertragsschluss nicht.
Der Sachmangel führt zu einer erheblichen Beeinträchtigung. 
 Der Schaden ist nicht selbst verschuldet.
 Mängel sind dokumentiert und können bewiesen werden.
 Der Mangel ist nicht schon seit Jahren vorhanden.

Haben Sie bei allen Punkten ein Häkchen gesetzt? Dann dürfen Sie guten Gewissens die Miete mindern.

Konkrete Gründe für eine Mietminderung können

  • Schimmelbildung,
  • beschädigte Fenster,
  • eine defekte Heizung sein.
  • Oder auch, falls eine vom Vermieter zugesicherte Eigenschaft fehlt. Zum Beispiel wenn die Wohnung wesentlich kleiner ist, als im Mietvertrag angegeben.

Schadensbeseitigung vom Mieter

Mieter sollten den Schaden auf keinen Fall selbst beseitigen, ohne vorher den Vermieter zu informieren. Dann besteht nämlich kein Anspruch mehr auf eine Kostenübernahme für die Reparatur. Wichtiger ist es, den Schaden sowie die weitere Vorgehensweise zu ausführlich zu dokumentieren. Eine Ausnahme besteht in Notfällen. Bei einem Wasserrohrbruch muss man nicht erst einen Brief schreiben, sondern kann sofort den Klempner rufen.

So funktioniert die Mietminderung

Der Mieter behält einen Teil der Kaltmiete ein, den er auch nach Beseitigung des Mangels nicht nachzahlen muss. Erst wenn der Schaden behoben ist, muss er wieder die volle Miete zahlen. Die Höhe der Kürzung richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung. Eine Tabelle bietet eine ungefähre Orientierung, wie hoch der Betrag sein kann.

Wichtig: Vermieter haben selbst ein Interesse daran, Mängel in der Wohnung zu beheben. Die Miete zu kürzen sollte nur der letzte Schritt sein, falls der Vermieter sich nicht um den Schaden kümmert.

 

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