Steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür, ist der Schrecken erstmal groß. Ob Auto, Laptop oder Schmuck, plötzlich scheint alles in Gefahr. Dabei sind dem Mann mit dem Kuckuck gesetzlich klare Grenzen gesetzt. Banktip erklärt, was der Gerichtsvollzieher alles darf - und was ihre Rechte sind.
Grundsätzlich soll der Gerichtsvollzieher feststellen, ob ein Schuldner pfändbare Gegenstände oder Bargeld besitzt. Dieses kann er beschlagnahmen und zur Deckung der Schulden benutzen. Außerdem hat der Gerichtsvollzieher noch weitere Rechte.
Er darf Bargeld mitnehmen..
und sogar den Inhalt der Geldbörse prüfen. Allerdings darf er nur einen bestimmten Anteil pfänden. Die wirtschaftliche Existenz muss weiterhin gesichert bleiben.
Er darf unangekündigt erscheinen..
und die Wohnung betreten. Solte er beim ersten Mal niemanden antreffen, wird er einen zweiten Besuch ankündigen.
Er darf sich gewaltsam Zutritt zur Wohnung verschaffen..
wenn ihm auch nach zweimaligem Erscheinen keiner die Tür öffnet. Die Kosten für den Schlüsseldienst trägt übrigens der Schuldner. Zur Wohnung gehören auch Arbeitsraum, Keller und Dachboden.
Er darf Gegenstände pfänden..
aber nicht alle. Zum Leben notwendige Gegenstände sind unpfändbar, solange sie nicht besonders luxuriös sind. So zum Beispiel:
Er darf in Schubladen und Schränke sehen..
und sie öffnen lassen, falls sie verschlossen sind. Auch hier trägt der Schuldner die entstehenden Kosten.
Er darf Verhaftungen durchführen..
und kann dafür polizeiliche Unterstützung anfordern. Allerdings nur, wenn der Schuldner die Abgabe einer eidesstaatlichen Erklärung verweigert. Die Androhung oder Anordnung der Haft muss auf Antrag des Gläubigers erfolgen.
Diese Rechte hat der Schuldner
Was viele vergessen - der Gerichtsvollzieher lässt mit sich reden. So kann man zum Beispiel eine Ratenzahlung vereinbaren, mit der beide Seiten zufrieden sind. Der Gerichtsvollzieher ist unparteiisch und daher auch an einer gütlichen Lösung der Situation interessiert.
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