Minijob - Was muss ich beachten?


Die geringfügige Beschäftigung ist beliebtNebenbei kellnern, putzen oder an der Kasse arbeiten: Der Minijob ist eine gute Möglichkeit, um die Haushaltskasse aufzufüllen. Dem Minijobber stellen sich dabei viele Fragen: Habe ich ein Anrecht auf Urlaub? Was passiert im Krankheitsfall? Kann ich mehrere Minijobs haben? Banktip beantwortet die wichtigsten Fragen.

Was ist ein Minijob?
Ein Minijob oder auch 400-Euro-Job bezeichnet eine geringfügige Beschäftigung. Diese liegt vor, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr als 4800 Euro im Jahr verdient, also durchschnittlich 400 Euro pro Monat. Für ihn fallen dann keine Steuern oder Sozialabgaben an. Eine Begrenzung der Stundenzahl gibt es übrigens nicht.

Welche Rechte habe ich?

  • Urlaub: Minijobber haben dieselben Rechte wie Vollzeitbeschäftigte. Dazu gehört auch der Urlaub, der allerdings anteilig berechnet wird. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche. Als Faustregel gilt: (Arbeitstage pro Woche x 24)/6= Urlaubstage. Dabei ist es unerheblich, wieviele Arbeitsstunden jeden Tag anfallen. So bekommt auch 24 Urlaubstag, wer sechsmal in der Woche nur eine Stunde arbeitet.

  • Einmalzahlungen: Bekommen Vollzeitkräfte Weihnachts- oder Urlaubsgeld augezahlt, steht das auch dem Minijobber zu. Einmalzahlungen werden allerdings zum Gehalt gezählt, wobei dann die 400-Euro-Grenze überschritten werden kann.

  • Kündigungsschutz: Für Minijobber gilt der gleiche Kündigungsschutz wie für Vollzeitkräfte.

Kann ich mehrere Minijobs haben?
Theoretisch geht das schon. Bei mehreren Minijobs zählen die verschiedenen Einkommen zusammen. Wird die Einkommensgrenze überschritten, sind die einzelnen Beschäftigungsverhältnisse nicht mehr versicherungsfrei.

Wichtig: Wer einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgeht, kann außerdem ein sozialversicherungsfreien Minijob haben. Jeder weitere Minijob wird zu der Hauptbeschäftigung addiert.

Was passiert bei Krankheit?
Minijobber haben im Krankheitsfall Anrecht auf eine Fortzahlung des Gehalts. Dies gilt für maximal 42 Tage, an denen der Minijobber gearbeitet hätte. Wie bei anderen Arbeitnehmern muss dem Arbeitgeber eine gültige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden.

Wichtig: Das Anrecht auf Fortzahlung des Gehalt besteht nur, wenn sich der Arbeitnehmer schon seit mindestens vier Wochen im Beschäftigungsverhältnis befindet.

Bin ich beim Minijob automatisch krankenversichert?
Minijobber sind nicht kranken-, pflege- und rentenversichert. Wer nicht familienversichert oder über den Hauptjob in einer Krankenkasse versichert ist, muss sich freiwillig versichern. Der monatliche Beitrag liegt dann bei etwa 150 Euro und geht vom normalen Gehalt ab.

Tipp: Ist man freiwillig versichert, kann sich eine geringe Lohnerhöhung auf zum Beispiel 410 Euro auszahlen. In diesem Fall zahlt der Arbeitnehmer reduzierte Sozialversicherungsbeiträge und die Versicherungbeiträge können deutlich gesenkt werden. 

Was sind Midijobs?
Der Midijob bezeichnet Beschäftigungen mit einem Bruttolohn von 400,01 bis 800,00 Euro. Versicherungstechnisch befinden sich die Arbeitnehmer sich in einer sogenannten Gleitzone. Der Arbeitnehmer zahlt einen reduzierten Sozialversicherungsbeitrag. Dieser ist höher, je mehr der Arbeitnehmer verdient. Der Arbeitgeber hingegen muss stets den vollen Beitragsanteil zahlen.

Wichtig: Eine Ausnahme besteht, wenn man einer Hauptbeschäftigung und einem Midijob nachgeht. In diesem Fall müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die vollen Versicherungsbeiträge zahlen.

Für Studenten, Heimarbeiter, Ausländer oder Rentner können bestimmte Ausnahmeregeln gelten. Eine individuelle Beratung zum Minijob gibt es beim Finanzamt, bei der Krankenkasse oder der Arbeitsagentur.

Foto: © Klickit/Fotolia.com
Tags
Sozialabgaben Politik, Geringfügige Beschäftigung/Minijob, Unterstützung Staat, Sozialhilfe Ausgaben Deutschland, Midijob Versicherung, Urlaubsanspruch Minijob
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