Mehr Netto vom Brutto - ohne Gehaltserhöhung 

Steuererklärung

Wenn ein verdienter Mitarbeiter um mehr Geld bittet, die Firmenkasse das aber nicht hergibt? Dann gibt es verschiedene Möglichkeiten, dem Mitarbeiter mehr Netto vom bisherigen Brutto zu verschaffen - ohne Gehaltserhöhung.

Wenn der Chef sich nicht auf eine Gehaltserhöhung einlassen will, kann er dennoch einen fleißigen Mitarbeiter belohnen. Dazu hat er eine Reihe von Möglichkeiten:

1. Chef kann Computer spendieren

So darf der Chef großzügig sein und seinen Mitarbeitern einen Computer schenken oder zu einem verbilligten Preis überlassen – das Finanzamt darf diesen Vorteil nur mit einer Pauschalsteuer von 25 Prozent belegen, und die kann der Arbeitgeber auch noch übernehmen.

Der Angestellte bekommt also einen funkelnagelneuen Computer zum Nulltarif, denn auf den pauschal versteuerten Preis werden auch keine Sozialabgaben fällig. Diese Regelung gilt übrigens nicht nur für den PC mit seinem Zubehör: Der Arbeitgeber darf auch – zusätzlich zum Gehalt – einen Zuschuss zu den Kosten der Internetnutzung geben und ebenfalls nach der gleichen Methode pauschal versteuern.

2. Zinslose oder günstige Darlehen über die Firma

In vielen Firmen können Mitarbeiter von ihrem Arbeitgeber zinslose oder zinsverbilligte Darlehen erhalten. Für die Ermittlung des Zinsvorteils gibt es eine Bagatellgrenze: Liegt das gewährte Darlehen unterhalb dieser Grenze von 2.600 Euro, ist der Zinsvorteil steuer- und sozialversicherungsfrei. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch der Zinsvorteil ist. Beträgt das Darlehen jedoch mehr als 2.600 Euro, ist der Zinsvorteil als geldwerter Vorteil zu versteuern und auch in der Sozialversicherung beitragspflichtig.

3. Chef kann Kosten für Kindergartenplatz übernehmen

Unterstützen darf der Chef auch Familien mit Kindern – und die Kosten für die Kindergärten- oder Krippenplätze übernehmen. Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung – einschließlich Unterkunft und Verpflegung – und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Mitarbeiter in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen sind komplett steuer- und sozialversicherungsfrei.

Wer einen Chef hat, der die Kosten trägt, muss den Hort also nicht wie andere Eltern aus versteuertem Einkommen bezahlen, sondern kann mithilfe des Chefs diesen Kosten-Posten von der Liste streichen.

4. Einmal im Monat eine gute Tat vom Chef

Jeder Chef darf seinen Mitarbeitern zudem einmal im Monat etwas Gutes tun und ihnen einen Benzingutschein im Wert von maximal 44 Euro zukommen lassen – auf dieses kleine "Geschenk" müssen Angestellte weder Steuern noch Sozialabgaben zahlen. Und das Beste daran: Der Wert der Benzingutscheine muss in der Steuererklärung auf die Entfernungspauschale nicht angerechnet werden. Und auch bei der Erholung darf der Chef seinen Angestellten unter die Arme greifen.

5. Zuschuss zur Urlaubsreise

Wenig bekannt: Zuschüsse des Arbeitgebers zu Erholungsreisen sind steuerbegünstigt. Bis zu 364 Euro kann der Chef dem Arbeitgeber mit einer vierköpfigen Familie spendieren und die Zahlung selbst pauschal mit 25 Prozent versteuern. Diese Beträge sind darüber hinaus sozialversicherungsfrei.

6. Investieren in die Gesundheit der Mitarbeiter

In die Gesundheit ihrer Mitarbeiter investieren heute schon relativ viele Unternehmen. Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung werden steuerlich begünstigt: Sie bleiben bis zu 500 Euro pro Mitarbeiter und Jahr frei von Steuern und Sozialabgaben. Damit investiert das Unternehmen in zufriedene und vor allem gesunde Mitarbeiter. (www.optimal-absichern.de)

 

 

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