Über Weihnachtsgeld freut sich nicht nur der Arbeitnehmer, sondern auch das Finanzamt. Abzüglich Steuern und Sozialabgabe bleibt oft kaum etwas übrig von dem einst stolzen Betrag. Das lässt sich vermeiden: mit Weihnachtsgeld als Altersvorsorge.
Weihnachtsgeld könnte so schön sein. Wären da nicht Steuern und Sozialabgaben. Das Weihnachtsgeld wird zum Bruttolohn hinzugerechnet. Dadurch steigt der Steuersatz und der Arbeitnehmer bekommt oft nur einen Bruchteil seines Weihnachtsgeldes ausgezahlt.
Entgeltumwandlung spart Steuern und Sozialabgaben
Den Ärger können Arbeitgeber und Arbeitnehmer vermeiden. Und sie können beide davon profitieren. Das Zauberwort heißt "Entgeltumwandlung". Das Weihnachtsgeld fließt in die Altersvorsorge. Dabei verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttogehalts. Der Arbeitgeber zahlt diesen Betrag in einen Altersvorsorgevertrag ein, im Volksmund "Betriebsrente" genannt.
Die Entgeltumwandlung bringt beiden Parteien Vorteile:
Höchstgrenzen für geförderte Entgeltumwandlung
Natürlich lassen sich solche Vorteile nicht grenzenlos nutzen. Der Gesetzgeber hat zwei Grenzen vorgegeben:
So wird aus Weihnachtsgeld Altersvorsorge
Wie wandelt man nun steuergünstig in Weihnachtsgeld in Betriebsrente um? Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht, Teile seines Bruttolohnes in Beiträge zur Betriebsrente umwandeln zu lassen. Das muss nicht in monatlichen Beträgen geschehen. Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld sind erlaubt.
Grundsätzlich zählten schon heute Entgeltumwandlungen zu den festen Gehaltsbestandteilen von Führungskräften, heißt es beim Vorsorgespezialisten Swiss Life. Der Versicherer empfiehlt allen anderen Arbeitnehmern, direkt beim Arbeitgeber nach einer Umwandlung beispielsweise des Weihnachtsgeldes in betriebliche Altersvorsorgebeiträge zu fragen.
Fazit: Jetzt den Chef fragen
Wer sein Weihnachtsgeld jetzt noch schnell vor der Steuer in Sicherheit bringen möchte, sollte jetzt den Chef fragen. Immerhin sollte die Entgeltumwandlung auch in dessen Interesse liegen. Er spart schließlich Sozialabgaben auf den Betrag.
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