Katastrophen an Weihnachten: So sind sie versichert


Versicherungsschutz an WeihnachtenO Tannenbaum, wie glühen deine Blätter. In der Weihnachtszeit können viele Unfälle passieren. Nicht immer ist dann klar, ob die Versicherung für den Schaden aufkommt. Banktip stellt einige Unfallszenarien vor - und erklärt, welche Versicherung dann verantwortlich ist.

Die Tanne brennt

Die Familie sitzt gemütlich beim Gänsebraten, während unbemerkt die Kerzen den Weihnachtsbaum in Brand setzen. Dann ist nicht nur Weihnachten ruiniert, sondern eventuell auch die gesamte Einrichtung. Hier kann eine Hausratversicherung helfen, die für Schäden in der Wohnung aufkommt. Für Schäden am Haus gibt es die Wohngebäudeversicherung.

Wichtig: Wie bei allen Versicherungsfällen besteht ein voller Versicherungsschutz nicht, wenn grob fahrlässig gehandelt wurde. Was das heißt, entscheidet die Versicherung selbst und notfalls ein Gericht.

Unfall auf der Weihnachtsfeier

Auf dem Weg zur Weihnachtsfeier rutscht ein Mitarbeiter auf dem Glatteis aus und bricht sich den Arm. Unfälle auf Betriebsfeiern sind durch die Berufsgenossenschaft versichert. Dies gilt auch für den Hin- und Rückweg dorthin. Es handelt sich allerdings nur um eine Betriebsfeier, wenn das Unternehmen diese veranstaltet, fördert oder zumindest genehmigt. Die Veranstaltung muss außerdem für alle Mitarbeiter offen sein.

Eiszapfen fallen vom Dach

In der kalten Jahreszeit bilden sich häufig große Eizapfen an Gebäudefassaden. Fallen diese herunter, können Menschen verletzt oder Autos beschädigt werden. In diesem Fall haftet der Vermieter beziehungsweise der Hausbesitzer. Eine private Haftpflichtversicherung reicht bei vermieteten Objekten nicht aus. Deshalb ist für Vermieter eine Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht­versicherung unerlässlich. Diese übernimmt die Kosten für Schadenersatzansprüche und Reparatur. Wer sein Haus selbst bewohnt, bittet die private Haftpflichtversicherung zur Kasse.

Der Nachbar verschüttet Glühwein auf den Teppich

Einmal nicht hingesehen und schon ist es passiert: ein Weinfleck auf dem teuren Wohnzimmerteppich. Hat der Verursacher eine private Haftpflichtversicherung, sollte diese für den Schaden aufkommen. Bei nahen Angehörige oder Ehepartnern zahlt die Versicherung für gegenseitige Schäden übrigens nicht. 

Fazit 

An Weihnachten können genauso Unfälle passieren, wie in an jedem anderen Tag im Jahr auch. Wichtig ist, mögliche Gefahren zu erkennen und Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Und falls dann doch etwas passiert, bekommt man mit der richtigen Versicherung hoffentlich auch die verkokelten Geschenke ersetzt.

 

Foto: © thingamajiggs/Fotolia.com
Tags
Verletzung Versicherung, Schadenersatz Versicherung, Schadensfall Regulierung, Familie versichern, Private Haftpflichtversicherung, Weihnachten Versicherung
Drucken
Newsletter
 

Mein banktip
Sie müssen angemeldet sein um diese Funktion benutzen zu können.
neu registrieren

Benutzername:

Kennwort:





 
 
TagesgeldrechnerEin Tagesgeldkonto ist flexibel und darüber hinaus auch noch gut verzinst. Ihres auch? Vergleichen Sie die Anbieter mit dem Tagesgeldrechner.
Tagesgeldvergleich
PrivathaftpflichtWenn wir jemandem einen Schaden zufügen, müssen wir dafür haften. Wohl dem, der eine private Haftpflichtversicherung hat, die im Schadenfall einspringt.
Privathaftpflicht
PKVDie private Krankenversicherung steht nicht jedem offen. Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann man in die PKV wechseln.
PKV-Ratgeber
UnfallversicherungEin Unfall tut sowohl körperlich als auch finanziell weh. Zumindest gegen Letzteres kann eine Unfallversicherung helfen.
Unfallversicherung