Die richtige Steuerklasse wählen


Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Gehaltserhöhung - wenn sich die Lebenssituation ändert, sollten Ehepartner auch über eine Änderung der Steuerklassen nachdenken. Ob und wann sich das lohnt, erklärt Banktip.

Ehepaare haben bei der Steuer den Vorteil, dass sie wählen können, ob sie sich zusammen oder getrennt veranlagen lassen wollen. Normalerweise ist die Zusammenveranlagung günstiger. In diesem Fall können sich die Ehepartner für die günstigere Steuerklassen-Kombination entscheiden. Die Wahl der Steuerklassen beeinflusst, wieviel Netto am Ende des Monats vom Lohn übrigbleibt. 

Was passiert, wenn die Steuerklassen "falsch" gewählt sind?

Im Grunde kann man mit der Wahl der Steuerklassen kein Geld gewinnen oder verlieren - höchstens dem Finanzamt einen zinslosen Kredit gewähren. Zahlt das Ehepaar durch eine ungünstige Kombination während des Jahres zuviel Steuern, kann es diese am Jahresende mit der Jahressteuererklärung zurück bekommen.  

Warum wechseln?

Neben dem monatlichen Nettogehalt beeinflusst die Wahl der Steuerklassen auch weitere Faktoren. Konkret sind das alle Leistungen, die sich nach dem monatlichen Netto richten. Dazu gehören zum Beispiel der Kinderfreibetrag, sowie das Arbeitslosen-, Mutterschafts- und Krankengeld. Hier kann der betreffende Ehepartner die steuerlich günstige Klasse 3 beantragen und bekommt so höhere Zuschüsse. Denn mit dem monatlichen Nettoeinkommen steigt auch die Berechnungsgrundlage für die genannten Beträge.

Diese Steuerklassen-Kombinationen gibt es:

  • Kombination 3/5 (III/V): Diese Kombination wird üblicherweise von Paaren gewählt, bei denen ein hoher Einkommensunterschied besteht. Hier kann der Besserverdienende von der günstigeren Lohnsteuerklasse 3 profitieren. Der andere Ehepartner zahlt dann die höhere Lohnsteuer auf das geringere Einkommen. Dies lohnt sich, wenn der Hauptverdiener mindestens 60 Prozent des gemeinsamen Einkommens verdient. Die Wahl dieser Kombination erfordert die Abgabe einer Einkommensteuererklärung.
  • Kombination 4/4 (IV/IV): Sind beide Ehepartner berufstätig und verdienen ähnlich viel, empfiehlt sich die Steuerkombination 4/4. Hier werden beide gleich besteuert. Diese Kombination wird den Ehepartnern auch automatisch zugeordnet, wenn sie nichts beantragen.
  • Kombination 4/4 mit Faktor: Diese Kombination soll hohe Steuernachzahlungen vermeiden. Dazu teilen die Ehepartner dem Finanzamt zum Anfang des Jahres ihre voraussichtlichen Jahreslöhne und Freibeträge mit. Das Finanzamt erechnet daraus die Verteilung der Steuerlast. Bei dem geringer Verdienenden entsteht dadurch ein höherer Nettolohn, als es bei der Kombination 3/5 der Fall wäre. Im Gegenzug zahlt der Partner mit dem höheren Verdienst eine höhere Lohnsteuer. Die genaue Berechnung soll der tatsächlichen Höhe des Lohnsteuerabzugs am Jahresende möglichst genau entsprechen. Auch diese Kombination erfordert die Abgabe einer Einkommensteuererklärung.

Beispiel bei hohem Einkommensunterschied:

Max und Maria lassen sich als Ehepaar zusammen veranlagen. Sie verdient monatlich 1.000 Euro, er dagegen 6.000 Euro. Wählen sie die steuerlich günstigste Kombination, zahlen sie zusammen etwa 1.220 Euro an Steuern im Monat. Hier ist sie in der Steuerklasse 5, er in der günstigen Steuerklasse 3. Verzichteten die Eheleute auf diesen Steuervorteil, würden sie mit der Steuerklassenkombination 4/4 monatlich 1.665 Steuern zahlen. Würden Sie die Steuerklassen 3 und 5 versehentlich so wählen, dass Max die höhere Steuerlast hätte, dann müssten beide etwa 2.090 Euro Steuern im Monat zahlen. Der Unterschied ist also erheblich.

Wie und wo kann ich die Steuerklassen ändern?

Zuständig für die Änderung der Steuerklassen ist das Finanzamt. Dieses benötigt eínen Ausweis oder Pass, sowie die steuerliche Identifikationsnummer. Die Steuerklasse kann grundsätzlich nur einmal im Jahr, und dann für das kommende Jahr gewechselt werden. Der Stichtag ist in jedem Jahr der 30. November.

Wichtig: Eine Änderung der Steuerklasse ist nur unbeschränkt steuerpflichtigen, verheirateten, nicht dauernd getrennt lebenden Ehepaaren möglich.

Fazit: Richtige Steuerklasse bringt mehr Netto vom Brutto

Die Wahl der Steuerklasse ist von den persönlichen Verhältnissen des Ehepaars abhängig. Wichtig zu bedenken ist dabei: Die Steuerklasse beeinflusst lediglich die Höhe der Lohnssteuervorauszahlung. Die endgültige Höhe der zu zahlenden Steuern wird im Rahmen der Einkommens- und Lohnsteuererklärung im nächsten Jahr festgelegt. Allerdings verändern sich mit der Wahl der Steuerklasse auch Leistungen, die sich nach dem Nettoeinkommen richten.

Foto: © LUCKAS Kommunikation/Fotolia
Tags
Steuer Finanzamt, Steuererklärung machen, Einkommensteuer Erklärung, Staat Gesetz, Freibetrag Steuer, Steuerklasse Einteilung, Steuer Ehegattensplitting, Ehepaar Steuern
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