Steuern und Riester-Rente: Das muss man wissen 

Risterrente

Riester-Verträge können nicht nur durch die staatlichen Zulage Ersparnisse bringen. Ein anderer Weg ist, die Beiträge als Sonderausgabe steuerlich geltend zu machen.

Riester-Verträge locken mit hohen staatlichen Zulagen. So bekommt eine Familie mit 2 Kindern derzeit bis zu 678 Euro staatliche Zulagen. Gerade bei niedrigen Einkommen kann so mehr als die Hälfte der fälligen Beiträge als Zuschuss auf das Riester-Konto fließen.

Neben den staatlichen Altersvorsorgezulagen gibt es aber auch noch eine weitere Fördermöglichkeit: Die Beiträge können auch als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Sogar bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro.

Wenn beide Ehepartner in die Rentenversicherung einzahlen, können beide einen Riester-Vertrag abschließen und jeder erhält die Grundzulage. Der maximal geförderte Betrag erhöht sich dann auf 4.200 Euro. Die Kinderzulage kann aber nur einmal pro Ehepaar beantragt werden

Ob die Beiträge tatsächlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden, hängt davon ab, ob die dadurch mögliche Steuerersparnis höher ist als die Altersvorsorgezulage. Ob das der Fall ist, prüft das Finanzamt automatisch, wenn die Kosten als Sonderausgaben im Steuerformular Anlage AV angegeben werden.

Die Günstigerprüfung

Und dann wird‘s spannend: Ist der Steuerbonus durch den Sonderausgabenabzug höher, zahlt das Finanzamt diesen Bonus aus. Lohnend kann das allemal sein – vor allem für Gutverdiener.

Bei einem Brutto-Jahresverdienst von 50.000 Euro bringt der Abzug der vollen Beiträge (2.100 Euro) eine Steuerersparnis von rund 855 Euro. Allerdings dürfen Verträge natürlich nicht doppelt gefördert werden.

Deshalb erhält der Sparer in diesem Fall nur den Steuerbonus, der über die 154 Euro Zulagen hinausgeht – also rund 701 Euro. Interessant dabei: Während die Zulage auf jeden Fall aufs Riester-Konto wandert, kann der Sparer den Steuerbonus nach Belieben verwenden.

Die Steuerbelastung folgt im Alter

Der Nachteil der Zulagen und steuerlichen Vorteile: Im Alter wird die ausgezahlte Riester-Rente voll besteuert. Abgesetzt werden kann lediglich ein Werbungskosten-Pauschbetrag oder höhere Werbungskosten, wenn die tatsächlich anfallen.

Ferner sind die Renten begünstigt durch den Altersentlastungsbetrag, der 2016 bei maximal 1.064 Euro liegt. Private Riester-Renten werden derzeit aber nicht in die Sozialversicherungspflicht einbezogen, so dass auf die Riester-Renten keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden.

 

 

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