P-Konto: Fragen und Antworten 


Wenn die Pfändung kommt, dann gibt es keine Wahl mehr: Das Pfändungsschutzkonto ist dann die einzige Möglichkeit, einen Pfändungsfreibetrag auf dem Girokonto zu sichern. Das hat der Gesetzgeber  so festgelegt. Banktip beantwortet die wichtigsten Fragen zum P-Konto

Das P-Konto garantiert im Falle der Pfändung einen Mindestbetrag auf dem Girokonto. Das P-Konto ist die einzige Möglichkeit, einen Pfändungsfreibetrag auf das Einkommen zu erhalten. Banktip beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das P-Konto.

Was genau ist ein P-Konto?

Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) garantiert, dass ein Bankkunde jeden Monat von dem Geldeingang auf dem Girokonto (Gehalt und andere Geldeingänge) immer einen Betrag in Höhe des geltenden Pfändungsfreibetrages zur Verfügung hat. Diesen Betrag darf die Bank nicht an Gläubiger auszahlen.

Kann ich ein P-Konto eröffnen?

Nein. Ein P-Konto kann man nicht eröffnen. Die Bank muss aber auf Wunsch für jeden Kunden ein Girokonto in ein P-Konto umwandeln.

Was kostet ein P-Konto?

Das Umwandeln eines Girokontos in ein P-Konto kostet nichts. Allerdings erheben viele Banken Gebühren für das P-Konto. Die Höhe der Gebühren ist von Bank zu Bank unterschiedlich. Wer im Ernstfall keine böse Überraschung erleben will, sollte sich informieren.

Gibt es Einschränkungen beim P-Konto?

Das ist von Bank zu Bank unterschiedlich. In der Regel müssen P-Kontokunden mit erheblichen Einschränkungen im Service rechnen: Der Dispositionskredit wird gestrichen. In der Regel zieht die Bank die Kreditkarte ein. Viele Banken ziehen sogar die EC-Karte ein. Vor allem Kunden von Direktbanken haben dann ein Problem: Sie bekommen nirgendwo mehr Bargeld.

Erfährt die Schufa von dem P-Konto?

Das muss sie sogar. Die Schufa soll sicherstellen, dass jeder Bundesbürger auch tatsächlich nur ein einziges P-Konto führt. Deshalb müssen ihr alle P-Konten gemeldet werden. Das P-Konto selbst soll allerdings nicht zur Verschlechterung des Schufa-Scores beitragen.

Lohnt es sich, schon vorsorglich ein P-Konto zu führen?

In der Regel nicht. Das P-Konto ist mit zu vielen Einschnitten verbunden. Keine Panik: Man kann das P-Konto auch nachträglich beantragen. Als Frist gelten vier Wochen. Außerdem muss das P-Konto der Schufa gemeldet werden. Es sollte zwar eigentlich nicht in das Scoring eingehen, aber Vorsicht schadet nicht.

Kann man das P-Konto auch beantragen, wenn die Pfändung schon läuft?

Nach Eintritt der Pfändung hat der Bankkunde vier Wochen Zeit, bei seiner Bank das P-Konto zu beantragen.

Mein P-Konto ist zu teuer: Kann ich die Bank wechseln?

Grundsätzlich sind Banken dazu verpflichtet, jedem Bankkunden ein Konto anzubieten. Wer allerdings bereits gepfändet wird, bekommt in der Regel nur das "Konto für Jedermann" angeboten. Ein Girokonto auf Guthabenbasis. Das ist in den Gebühren meist teurer als ein normales Girokonto. Mit einem Bankwechsel könnte das P-Konto also noch teurer werden. Es schadet also nichts, bei einem Kontowechsel auch die Konditionen für das P-Konto abzufragen.

 

 

Girokonten Vergleich

Welches Girokonto ist das Beste?
Vergleichen, abschließen & sparen!
Jetzt mit 250€ Start-Bonus

Jetzt vergleichen

Baufinanzierung

Baufinanzierung Vergleich
Finden Sie die besten
Bauzinsen!

jetzt vergleichen

Kreditkarten Vergleich

Welche Kreditkarte ist die Beste? Hier schnell & einfach vergleichen!

Jetzt vergleichen