Lebensversicherungen: Zehn Punkte zum Verkauf 

Viele Deutsche schließen Lebens­versicherungen ab. Doch nicht immer können sie den Versicherungs­vertrag bis zum Ende aufrecht­erhalten. In mancher Krise scheint der Verkauf auf dem Zweitmarkt die einzige Lösung für finanzielle Probleme zu sein. Doch wie erkennen Versicherte, ob ein Policen­käufer seriös ist und sie dem Angebot vertrauen können?

Verbraucher können seit einigen Jahren ihre Lebensversicherung über den sogenannten Zweitmarkt verkaufen. Die Policenkäufer setzen den Vertrag teilweise fort. Am Ende der ursprünglichen Laufzeit erhalten sie dann den Gewinn aus der Lebensversicherung.

Andere Unternehmen beenden die Lebensversicherungen nach dem Kauf und investieren das erhaltene Geld. Nicht alle Unternehmen sind seriös und nicht alle Geschäftsmodelle bringen den erwünschten Erfolg.

Für die Verbraucher kann das den Verlust von viel Geld bedeuten. Dabei ist es für sie schwer, gute und schlechte Angebote voneinander zu unterscheiden. Einige Punkte können hier helfen.

  1. Verbraucher sollten laut dem Bund der Versicherten kontrollieren, ob der potentielle Käufer Mitglied des Bundesverbandes Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL) ist. Der Verband listet seine Mitglieder auf der Webseite auf.
  2. Der Geschäftsbericht des Unternehmens kann einiges über die Erfahrung des Policenkäufers aussagen. So können Verbraucher erkennen, wie viele Lebensversicherungen das Unternehmen kauft. Ein weiterer wichtiger Punkt: Wie steht es finanziell um das Unternehmen? Die Jahresabschlüsse des Unternehmens können außerdem Auskunft darüber geben, ob das Unternehmen über ausreichend Eigenkapital verfügt, um den Kaufpreis komplett und sofort auszuzahlen. Außerdem kann man erkennen, wie lange das Unternehmen bereits auf dem Markt ist.
  3. Auch die Bewertungen und Meinungen von anderen können bei der Auswahl eines Policenkäufers helfen. Dabei gibt es zum einen externe Bewertungen des Unternehmens durch Rating-Agenturen. Andere Verbraucher sind mögliche Quellen wenn es um Erfahrungsberichte geht. Ein weiterer Punkt hier: Wird das Unternehmen von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) beaufsichtigt?
  4. Bei ausländischen Unternehmen sollten Verbraucher immer kontrollieren, ob es sich um einen Kaufvertrag nach deutschem oder ausländischem Recht handelt.
  5. Wenn ein Kreditinstitut als Treuhänder eingesetzt werden kann, so kann dies den Verkauf laut dem BVZL weiter absichern. Der BVZL erklärt dazu: Der Verbraucher gibt die Versicherung an das Kreditinstitut weiter, der Käufer gibt dem Kreditinstitut das Geld. Erst wenn das Geld da ist, gibt das Kreditinstitut die Versicherung an den Käufer weiter. Der Verkäufer erhält sein Geld.
  6. Wichtig: Der Kaufpreis sollte nicht unter dem Rückkaufswert der Police liegen. Dabei muss der Verbraucher auf das Kleingedruckte achten. Laut der Stiftung Warentest ziehen einige Unternehmen noch Gebühren und Steuern vom Kaufpreis ab. Dabei ist der Verkauf der Versicherung für den Verbraucher in den meisten Fällen eigentlich steuerfrei. Verbraucher sollten sich bei ihrer Versicherung über den aktuellen Rückkaufswert informieren und immer mehrere Angebote einholen. Achtung: Einige Policenkäufer verlangen für die Prüfung der Lebensversicherung eine Bearbeitungsgebühr.
  7. Der Versicherer sollte außerdem kontrollieren, ob der Todesfallschutz nach dem Verkauf der Versicherung erhalten bleibt. Das heißt, dass die Erben beim Todesfall vor Ende der Laufzeit der Versicherung eine Todesfallleistung erhalten. Dabei werden jedoch die bis dahin angefallenen Kosten abgezogen. Dazu gehört zum Beispiel der Kaufpreis. Wenn der Käufer die Versicherung gekündigt oder verkauft hat, kann dieser Schutz entfallen.
  8. Der BVZL weist außerdem darauf hin, dass Verbraucher immer kontrollieren sollten ob sie den Vertrag mit dem Aufkäufer oder einem Dritten abschließen. Hier ist es auch wichtig festzustellen, wer die Todesfallleistung erbringt. Weitere Fragen: Kann die Police vom Vertragspartner weiterverkauft werden? Gelten in diesem Fall noch die gemachten Zusagen?
  9. Wichtig: Eine Teilauszahlung durch den Käufer bedeutet immer ein Risiko für die Versicherten. Eines davon ist die Pleite des Käufers. In diesem Fall gehören die Verbraucher zu einer Gruppe von Gläubigern. Es wäre fraglich, ob sie je an ihr Geld kämen. Die Versicherten sollten deshalb auf eine komplette Auszahlung bestehen. Natürlich darf das Auszahldatum auch nicht Monate nach dem Verkauf liegen. Die Zahlung sollte sofort erfolgen.
  10. Weiteres Warnsignal sind überhöhte Angebote. Bei Unternehmen, die zum Beispiel den doppelten Rückkaufswert anbieten, sollten Versicherte vorsichtig sein. Ähnliches gilt der Stiftung Warentest zufolge auch, wenn der Käufer verspricht über Gerichtsverfahren mehr Geld vom Versicherer zu bekommen.

Die Versicherten sollten immer daran denken: Die Lebensversicherung ist als Altersvorsorge gedacht. Wird sie verkauft, so gerät der Finanzplan für das Alter durcheinander. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft rät Verbrauchern deshalb zuerst zu einem Gespräch mit dem Versicherer. Denn weitere Möglichkeiten neben dem Verkauf seien zum Beispiel Policendarlehen, Beitragsfreistellung, Streichung der Dynamik und Stundung der Beiträge.

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