Dispo und Überziehung 

Dispositionskredit, Dispokredit oder Dispo: Egal, wie sehr man das Wort abkürzt, dahinter steckt immer dasselbe: Die erlaubte Überziehung eines Giro­kontos. Banktip erklärt, was Ver­braucher hier be­achten sollten.

Eigentlich muss ein Girokonto beim Zahlungsverkehr immer im Habensaldo geführt werden. Das heißt, dass das Konto trotz Überweisungen und Abhebungen im Plus steht. Doch die Banken gewähren vielen ihrer Kunden das Überziehen des Kontos über einen Dispo, also über eine eingeräumte, unbefristete Überziehungsmöglichkeit. Sie gewähren diese immer nur bis zu einer bestimmten Höhe.

Die Höhe des Dispokredites hängt in den meisten Fällen von der Höhe der Geldeingänge auf dem Konto ab. Sie entspricht meist drei Gehaltseingängen. Die Kreditinstitute können den persönlichen Dispokredit eines Kunden deshalb ändern. Sie passen ihn dann an die aktuellen Geldeingänge an.

Deshalb gibt es Konten, bei denen die Banken und Sparkassen keinen Dispokredit gewähren. Durch den fehlenden Geldeingang sind die Kunden nicht kreditwürdig. Auch Minderjährige erhalten keinen Dispokredit. Der Grund hier ist, dass sie noch nicht voll geschäftsfähig sind.

Kredit ohne Antrag

Wenn das Kreditinstitut die Überziehung gewährt, können die Kunden den Kredit jederzeit nutzen. Dabei handelt es sich zunächst bei der Gewährung um eine „einseitige Willenserklärung“ seitens der Bank. Danach folgt die Nutzung des Kredites durch den Kunden, also die Annahme der Willenserklärung. Dadurch ist der Dispokredit um einiges flexibler als ein Ratenkredit.

Das Kreditinstitut teilt die Willenserklärung auf unterschiedliche Weise mit. Zum Beispiel in einem Brief oder einem Kontoauszug. Das Unternehmen unterrichtet die Kunden auch so über die Höhe des Dispokredites, die Senkung oder Kündigung.

Bei der Nutzung des Dispokredites fallen Zinsen an. Diese werden taggenau berechnet. Die Zinsen gelten nur für den tatsächlich genutzten Betrag, nicht für die gewährte Kreditsumme.

Hohe Zinsen

Wichtig: Die Zinsen für Dispokredite sind hoch. Deshalb sollten Verbraucher den Dispokredit nur für kurze finanzielle Engpässe verwenden. Er ist keine Alternative zu einem Ratenkredit. Wenn Bankkunden nicht schnell ausgleichen können, sollten sie über eine Umschuldung nachdenken. Dafür kommt ein Ratenkredit in Frage. Verbraucher müssen ihn nicht bei der Hausbank aufnehmen. Die Höhe der Zinsen sollten hier unbedingt mit denen des Dispo verglichen werden. In den meisten Fällen ist der Zinssatz beim Ratenkredit niedriger als beim Dispokredit.

So erfahren Verbraucher, ob die Ablösung tatsächlich preiswerter ist. Außerdem sollten sie nach der Umschuldung nicht wieder in den Dispo rutschen. Diese doppelte finanzielle Belastung durch Ratenkredit und erneuter Nutzung des Dispokredits kann schnell in eine Schuldenfalle führen, aus der die Verbraucher nicht so leicht wieder herauskommen. In vielen Fällen gewähren jedoch die Kreditinstitute nach der Umschuldung keinen Dispokredit.

Wenn ein Kunde das Konto noch über den Dispokredit hinaus überzieht, fallen weitere Zinsen an. Hier handelt es sich dann um die sogenannte geduldete Überziehung. Die Kreditinstitute setzen die Sollzinsen hier höher an als beim Dispokredit.

Keine festen Raten

In beiden Fällen kann der Kredit ohne Ankündigung, Termine oder bestimmte Vereinbarungen zurückgezahlt werden. Diese Rückzahlung erfolgt einfach über den Geldeingang auf dem Girokonto. Es gibt also weder einen festen Rückzahlzeitraum, noch eine festgelegte Ratenhöhe. Neben dem genutzten Betrag müssen auch die Dispozinsen bezahlt werden. Die meisten Kreditinstitute belasten das Girokonto quartalsweise mit diesen angefallenen Zinsen.

Im Gegenzug kann das Kreditinstitut den Dispokredit auch jederzeit kündigen. Dann darf der Kunde das Girokonto nicht mehr zu den Konditionen des Dispokredites überziehen. In diesen Fall gibt es zwar meist eine Kündigungsfrist, aber diese wird durch Ausnahmeregelungen geschwächt. Auch eine Kürzung ist möglich. Damit reagiert das Kreditinstitut meist auf fallende Geldeingänge.

Sofortige Kündigung

Eine Ausnahmeregelung gilt bei der drastischen Verschlechterung der finanziellen Situation des Kunden. Hier kann das Unternehmen den Dispokredit sofort kündigen. Beansprucht der Kunde den Dispo zu diesem Zeitpunkt, ist das beanspruchte Geld sofort fällig.

Falls die Kunden das nicht schaffen, droht die Kontokündigung. Wichtig: Das Kreditinstitut kann eingehendes Geld zum Ausgleich des Saldo nutzen. Geld für Miete oder Versicherungen kann so von der Bank oder Sparkasse zum Ausgleich des Dispo genutzt werden. Hier mach das Unternehmen Gebrauch von Pfändungsrecht. Kommt ein Kunde in diese schwierige Lage, kann unter Umständen ein Gespräch mit dem Kreditinstitut weiterhelfen. Aber auch ein Gespräch vor der Kündigung des Dispokredites kann helfen.

Der Dispo ist flexibler als der Ratenkredit. Verbraucher sollten ihn also nur zur Überbrückung nutzen. Wer den Dispo stetig nutzt, riskiert es in die Schuldenfalle zu geraten.

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