Wichtige Punkte zur Auslandskrankenversicherung 


Viele Verbraucher wenden Deutschland hin und wieder für kurze Zeit den Rücken zu. Sei es während des Urlaubs oder für eine Geschäftsreise. Die Kranken­versicherung deckt jedoch hier nicht alles ab. Banktip erklärt wichtige Punkte zur Auslands­krankenversicherung.


Beim Skifahren das Bein gebrochen, an einer Bronchitis erkrankt, weil der Sommer im Urlaub nicht so will wie er soll: Nicht immer geht alles gut, wenn Verbraucher Deutschland verlassen. Dabei springt die Krankenversicherung nicht in jedem Fall ein.

Die gesetzliche Krankenversicherung unterstützt ihre Versicherten insbesondere in den Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. In anderen zahlt sie teilweise gar nicht für Behandlungen oder schränkt die Leistungen ein. Aber auch wenn es ein Abkommen gibt: Die Krankenversicherung kommt nicht für alle Beträge auf. Sie erstattet Behandlungskosten nur in der Höhe, in der sie in Deutschland aufgetreten wären.

Die Versicherten müssen in Vorkasse gehen. Ihre Krankenversicherung erstattet die Kosten dann nach der Rückkehr teilweise oder ganz zurück. Dies ist von der Behandlung abhängig. Eine Auslandskrankenversicherung soll hier helfen. Sie kann auch den Schutz einer privaten Krankenversicherung erweitern.

Notfälle und Rücktransport



Die meisten Leistungen der Auslandskrankenversicherungen beziehen sich auf Notfälle, unvorhersehbare Erkrankungen, notwendige Behandlungen und verordnete Medikamente. Hier erstattet die Auslandsversicherung die Kosten. Bei Vorerkrankungen sowie chronischen Erkrankungen gibt es unterschiedliche Regelungen. Die meisten Versicherungen helfen nur in beschränktem Maße, teilweise gar nicht. Es kann jedoch sein, dass hier wiederum die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten deckelt.

Die Versicherungen greifen nicht bei geplanten Behandlungen und bei vor der Reise festgestellten Krankheiten. Viele Versicherungen sehen dies bei Schwangerschaften ähnlich. Wird diese vor der Reise festgestellt, so kommen nicht alle Policen für die Kosten von Behandlungen und Komplikationen auf.

Ein Kostenfaktor bei gesundheitlichen Problemen im Ausland ist immer der Rücktransport. Der kann teuer werde, wenn Patienten dabei zum Beispiel ärztliche Betreuung brauchen oder nicht in den normalen Sitzen verbleiben können. Die meisten Auslands­kranken­versicherungen erstatten diese Kosten. Wichtig hier: Abhängig vom Tarif, zahlen die Versicherungen den Transport wenn er medizinisch sinnvoll ist oder bei medizinischer Notwendigkeit.

Daneben sollte der Transport zum nächstgelegenen Arzt oder Krankenhaus zu den Leistungen gehören. Ein weiterer Baustein bei den Transport­leistungen: Die Rückführung im Todesfall. Auch das Begräbnis vor Ort kann von der Versicherung gedeckelt werden.

Die Wahl des Arztes oder Krankenhauses ist beim Schutz durch eine Auslandskrankenversicherung in der Regel frei. Versicherte sollten alle Belege zu Behandlungen und Medikamenten aufheben. Dabei sollten Preise, Diagnose und Name des Versicherten ersichtlich sein.

Vertragsdauer und Selbstbehalt



Oft müssen sich die Versicherten nicht um die Verlängerung der Versicherung kümmern. Die erfolgt im Jahresrhythmus automatisch. Es gibt allerdings auch Einzel-Policen. Diese Kurzzeit-Versicherungen gelten nur für eine Reise. Der Versicherungsschutz gilt in beiden Fällen meist nicht für längere Reisen. Die Begrenzung liegt zwischen 42 und 70 Tagen.

Es gibt aber Langzeit-Tarife, die für längere Reisen abgeschlossen werden können. Die Versicherer bieten Policen für Singles und Familien an. Da sich die Kosten für Tarife ohne Selbstbehalt kaum von denen mit unterscheiden, lohnt es sich auf die Versicherung ohne zu setzen.

Wer beruflich das Land verlässt, sollte sich vergewissern, dass die Auslandskrankenversicherung auch hier greift. Das ist nicht bei jedem Tarif der Fall.

Fazit: Auslandsversicherungen können eine sinnvolle Erweiterung der Krankenversicherung sein. Schon weil sich die Reisenden dank des Schutzes über einige Dinge keine Gedanken mehr machen müssen.

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