Wer zahlt den Schlagloch-Schaden? 

Nicht nur Unfälle mit anderen Verkehrsteilnehmern oder Tieren gefährden Fahrer und ihre Autos. Ein schnödes Loch in der Straße kann zu kleinen und großen Schäden führen. Wie sollten Fahrer auf Schlagloch-Schäden reagieren? Wer kommt für die Kosten auf? Banktip erklärt.

Nach Frostaufbrüchen kann es zu Schäden in der Straßenoberfläche kommen. Diese Vertiefungen können sich ausweiten und knöcheltief werden. Die umgangssprachlich als Schlaglöcher bekannten Schäden können die Autofahrt nicht nur in eine Slalomfahrt verwandeln. Sie sind auch Ursache für so manchen Schaden am Auto.

Dokumentation der Schlagloch-Schäden


Wenn es zu einem solchen Schaden kommt, sollten die Fahrer Fotos davon machen. Sie sollten außerdem den Straßenschaden und die Beschilderung vor Ort dokumentieren. Um sicher zu gehen, sollten Autofahrer die Fotos so aufnehmen, dass Größe und Tiefe des Schlaglochs erkennbar sind.

Wenn es Zeugen gab, lohnt es sich deren Kontaktdaten aufzunehmen. Ein weiterer möglicher Ansprechpartner: die Polizei. Die Beweisaufnahme kann besonders für die Übernahme der Kosten wichtig werden.

Die Vollkaskoversicherung deckelt die Schäden. Das heißt jedoch auch, dass die Prämie für die Versicherung steigt. Unter Umständen bezahlt der Versicherte auch über die Selbstbeteiligung mit. Außerdem kann der Versicherer die Leistungen kürzen, wenn der Versicherte sein Fahrverhalten nicht den Bedingungen angepasst hat. Dies ist dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft zufolge jedoch eine Einzelfallentscheidung.

Wer die Prämiensteigerung vermeiden will, muss den Schaden selbst tragen. Dies kann unter Umständen sogar preiswerter sein als die Prämienerhöhung. Versicherte sollten die mögliche Kostensteigerung bei der Versicherung mit den Reparaturkosten vergleichen.

Hinweise auf Straßenschäden nötig


Unter Umständen muss jemand ganz anderes für den Schaden aufkommen: der Straßenbetreiber, also Städte, Kommunen, Länder oder Bund. Dies gilt jedoch nur, wenn die Ausschilderung nicht ausreichend auf den Straßenschaden hinwies. Denn dann wäre der Straßenbetreiber seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen. Dies können Autofahrer nur über eine gute Dokumentation der Schäden an der Straße beweisen.

Allerdings ist auch wichtig, dass sich die Autofahrer den Gegebenheiten angepasst haben. Das verlangt auch die Straßenverkehrsordnung. Das Gericht sieht die Schuld sonst zumindest teilweise in der Fahrweise. Denn eine angemessene Fahrweise kann auch bei schlecht gekennzeichneten Straßenschäden einen Unfall verhindern. Bei solchen Streitigkeiten kann eine Rechtschutzversicherung hilfreich sein.

Fazit: Es ist fallabhängig, wer für Schlagloch-Schäden zahlt. Der Fahrer selbst, die Vollkaskoversicherung oder Straßenbetreiber. Abhängig ist dies von der Schadenshöhe, der Fahrweise und der Kennzeichnung der Straße.

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