Verkehrsregeln und Versicherungsschutz für Radler 


In Deutschland besteht keine Fahr­radhelmpflicht. Zu diesem Urteil gelangte der Bundesgerichtshof (VI ZR 281/13). Worauf Fahrradfahrer jedoch achten müssen, welche Regeln im Straßen­verkehr für sie gelten und wie Ver­braucher ihr Rad versichern können, erklärt Banktip.


Das aktuelle Urteil des Bundesgerichts­hofes bestätigt, dass keine Helmpflicht bei Radfahrern besteht. In dem konkreten Fall erlitt eine Radfahrerin einen unverschuldeten Unfall. Sie trug keinen Helm. Der Versicherer wollte ihr aufgrund dieser Tatsache 20 Prozent Mitschuld anlasten. Die Frau klagte und bekam nun Recht. Das Gericht bestätigte damit, dass keine Helmpflicht für Radfahrer in Deutschland besteht.

Die StVO gilt auch für Radfahrer


Dennoch müssen sich Radfahrer im öffentlichen Straßenverkehr an einige Vorschriften halten. Wenn sie dagegen verstoßen, riskieren sie ihren Versicherungsschutz und müssen mit hohen Bußgeldern rechnen. Auch der Pkw-Führerschein könnte eingezogen werden. Zudem können bei Unfällen auch Schadensersatzforderungen auf den Radfahrer zukommen, wenn dieser durch sein Verhalten gegen die geltenden Regeln verstößt.

So müssen Radfahrer grundsätzlich auf der Straße fahren, wenn kein Radweg vorhanden ist. Die blauen Schilder mit weißem Radler zeigen dagegen eine Radwegpflicht an. Hier muss der Radfahrer auf dem ausgewiesenen Weg fahren. Zudem dürfen Radfahrer auf ihrem Drahtesel nicht telefonieren. Nach Angaben der "Stiftung Warentest" droht bei Verstoß eine Strafe von 25 Euro.

Hohe Bußgelder und Entzug des Führerscheins


Wer mit dem Rad fährt, sollte, wie der fahrbare Untersatz, noch fahrtauglich sein. Dies gilt vor allem, wenn der Fahrer Alkohol trinkt. Fahrer mit einem Promillespiegel von 1,60 Promille und mehr gelten laut "Stiftung Warentest" nicht mehr als sicherere Verkehrsteilnehmer. Werden die Radler erwischt, droht für diejenigen mit Pkw Führerschein ein Idiotentest. Verursacht ein Radfahrer alkoholisiert einen Unfall, kann er auch bei weniger Promille im Blut zum Schadensersatz herangezogen werden. Dieser liegt bei 0,30 Promille. Weitere Regeln für Radfahrer sind auf der Seite der Stiftung Warentest aufgeführt.

Haftpflichtversicherung bei Fahrradunfall


Geschieht ein Unfall zwischen Radfahrern oder Radfahrer mit Fahrzeug oder Fußgänger, muss der genaue Unfallhergang aufgenommen werden. Bei ungeklärter Schuldfrage sollte auch hier die Polizei gerufen werden. Ist der Radfahrer unschuldig an dem Unfall, muss die Versicherung des Unfallver­ursachers für Schäden aufkommen. Trägt der Radfahrer die Schuld, deckt die Haftpflichtversicherung des Fahrers den Schaden. Eine private Haft­pflichtversicherung empfiehlt Banktip jedem Verbraucher. Über unseren Haftpflichtversicherungsrechner können Sie die Tarife vergleichen. Die Haftpflicht deckt nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft auch Risiken beim Radfahren. Dies umfasst Sach- und Personenschäden.

Hausratversicherung bei Fahrraddiebstahl?


Fahrräder sind ein begehrtes Diebesgut. Nach Angaben des Allgemeinen Deutschen Fahrrad – Clubs (ADFC) meldeten Verbraucher 2013 der Polizei 316.857 gestohlene Fahrräder. Dies geht aus der polizeilichen Kriminal­statistik 2013 hervor. Die Aufklärungsquote liegt bei Fahrraddieb­stählen laut ADFC bei unter zehn Prozent. Jedoch sei in den letzten Jahren ein Rückgang von mehr als 400.000 gestohlenen Rädern zu verzeichnen. Dies könnte daran liegen, dass Radfahrer laut ADFC ihre Drahtesel besser mit Schlös­sern und ähnlichem sichern. Wird ein Fahrrad trotz entsprechender Vorsichtsmaßnahmen entwendet, schützt unter Umständen die Ver­sicherung.

Viele Hausratversicherungen schließen den Fahrraddiebstahl mit ein, jedoch gilt dies nicht für alle Tarife. Bei einigen muss das Fahrrad zusätzlich in den Schutz eingeschlossen werden. Um einen eventuellen Diebstahl durch die Hausratversicherung zu decken, muss das Rad zum Hausrat gehören: Das Rad muss in einem abgeschlossenen Raum stehen. Ist dies nicht der Fall, deckt der Versicherer den Schaden nicht. Verbraucher sollten sich beim Versicherer informieren, inwieweit ein möglicher Schaden gedeckt ist.

Viele Verbraucher haben jedoch nicht immer die Möglichkeit, ihr Fahrrad in einem Keller oder in der Wohnung einzuschließen. Sie fahren zum Beispiel mit dem Rad zur Arbeit und müssen es dort draußen anschließen. Oder sie leben in einem Miethaus, in dem es keinen Keller gibt oder die Wohnung zu klein für die Aufbewahrung ist. Einige Versicherer bieten spezielle Fahrrad­versicherungen an. Die Tarife richten sich nach dem Wert des Rades und dem Wohnort. So kostet der jährliche Versicherungsschutz bei teuren Rädern bedeutend mehr als bei einfachen Citybikes. Nach Angaben der Zeitschrift "Welt" umfassen die Tarife alles zwischen 45 Euro bis etwa 200 Euro jährlich. Auch hier verlangen einige Anbieter laut "Welt", dass die Räder nachts in einem abgeschlossenen Raum stehen, da sonst der Versicherungsschutz entfällt.

Radfahrer sollten sich also genau über die Leistungen ihrer Versicherer informieren und die Tarife vergleichen. So erwartet die Verbraucher im Falle eines Falles keine böse Überraschung.

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