Steueränderungen 2015 – Das sollten Sie wissen 

Im Jahressteuergesetz 2015 sind etliche Neuerungen aufgeführt. Die Änderungen sollen das Steuerrecht vereinfachen. Banktip gibt einen Überblick über die Steueränderungen 2015, damit sich Verbraucher schon jetzt informieren und gut auf die nächste Steuererklärung vorbereiten können.

Ein Jahreswechsel ist immer mit vielen Hoffnungen und guten Vorsätzen verbunden. Manche guten Wünsche erfüllen sich im Laufe des neuen Jahres, manche Erwartungen werden vielleicht auch enttäuscht. Auf die alljährliche Steueränderung können sich Verbraucher dagegen sicher verlassen. So werden wie jedes Jahr auch 2015 wieder etliche Steueränderungen in Kraft treten.

Ende September 2014 hat das Bundeskabinett den Entwurf zur "Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" (ZollkodexAnpG) beschlossen. Der Zollkodex bildet die Grundlage des Zollrechts der Europäischen Union und ist hauptsächlich für die Erhebung der Ein- und Ausfuhrabgaben zuständig. Der Entwurf des inoffiziellen Jahressteuergesetzes 2015 enthält überwiegend Anpassungen der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union.

Zudem sollen noch etliche Änderungen beschlossen werden, bei denen vor allem die Vereinfachung des Steuerrechts im Vordergrund steht. Nachfolgend finden Verbraucher die wichtigsten Empfehlungen des Bundesrats zum Jahressteuergesetz 2015. Sobald das Finanzamt die nächste Steuererklärung sehen möchte, werden die Steueränderungen wieder an Bedeutung gewinnen.


Altersvorsorge

Die Förderhöchstgrenze bei der Basis­versorgung im Alter wird von 20.000 Euro nun auf bis zu 24.000 Euro angehoben.

Arbeitgeberleistungen

Leistungen, die eine bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Familie fördern, sollen von der Steuer befreit werden. Dazu gehören die Kinderbetreuung sowie die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger. Die Betreuung ist bis zu einem jährlichen Wert von 600 Euro steuerfrei.

Arbeitnehmerpauschbetrag

Der Arbeitnehmerpauschbetrag ist eine staatlich festgelegte Pauschale für Werbungskosten von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Der Arbeitnehmerpauschbetrag wird von bisher 1.000 Euro um 130 Euro auf 1.130 Euro erhöht.

Arbeitszimmer

Für die Benutzung des häuslichen Arbeitszimmers soll eine monatliche Pauschale in Höhe von 100 EUR eingeführt werden. Damit würde der Einzelnachweis der tatsächlichen Kosten entfallen. Der Pauschbetrag soll dann gelten, wenn für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz vorhanden ist.

Ausländische Steuern

Im Gesetzesentwurf des JStG 2015 ist eine Erweiterung der Anrechnung ausländischer Steuern auf die deutsche Körperschaftssteuer vorgesehen. Die Neuregelung soll bereits für in 2014 zufließende ausländische Einkünfte gelten.

Behindertenpauschbetrag

Der Behindertenpauschbetrag soll erhöht werden, voraussichtlich um 30 Prozent. Die Behindertenpauschbeträge von Kindern können künftig dauerhaft auf die Eltern übertragen werden. Mit dieser Maßnahme soll der Verwaltungsaufwand reduziert werden.

Betriebsveranstaltungen

Pro Arbeitnehmer und Veranstaltung wird die Freigrenze 2015 von 110 Euro auf 150 Euro heraufgesetzt. Die Gemeinkosten werden anteilig auf die Arbeitnehmer umgelegt.

Übliche Zuwendungen im Rahmen einer Betriebsveranstaltung sind insbesondere:

  • Speisen, Getränke, Tabakwaren, Süßigkeiten.
  • Übernahme von Übernachtungs- und Fahrtkosten.
  • Eintrittskarten für kulturelle und sportliche Veranstaltungen als Teil einer Gesamtveranstaltung.
  • Geschenke.
  • Aufwendungen für den äußeren Rahmen, z.B. Raumkosten, Musik, künstlerische Darbietung.

Überschreiten diese Aufwendungen die Freigrenze von 110 Euro je teilnehmendem Arbeitnehmer und je Veranstaltung, ist die Zuwendung als Arbeitslohn in voller Höhe sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtig. Es besteht aber die Möglichkeit die Zuwendung pauschal mit 25 Prozent zu besteuern. In diesem Fall entfällt die Sozialversicherungspflicht.

Dialyseleistungen

Nichtärztliche Dialyseleistungen sollen von der Umsatzsteuer befreit werden.

Dienstleistungen

Für haushaltsnahe Dienstleistungen soll ein Sockelbetrag von 300 Euro Mindestwert der Arbeitszeit eingeführt werden. Liegt die Handwerkerleistung unter 300 Euro, kann diese dann nicht mehr steuermindernd gemäß § 35a EStG gemacht werden.

Geldwäsche

Finanzbehörden sind in Zukunft dazu verpflichtet, auch bereits aufsichtsrelevante Sachverhalte im Sinne des § 16 GwG an zuständige Aufsichtsbehörden mitzuteilen. Dieses Gesetz dient zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung.

INVEST

Der INVEST-Zuschuss für Wagniskapital wird durch das Jahressteuergesetz 2015 rückwirkend steuerfrei gestellt.

Kfz Steuer

Das Europäische Parlament hat neue Grenzwerte für den Schadstoffausstoß von Fahrzeugen festgelegt. Seit dem 1. September 2014 gilt die Abgasnorm Euro 6 für neue Pkw Typen. Ab 2015 gilt Euro 6 dann auch für alle Erstzulassungen. Die Umstellung auf Euro 6 ändert nichts an der Berechnung der Kfz Steuer, da auch Fahrzeuge mit Euro-6-Motoren keine Steuerbefreiung erhalten.

Kirchensteuer

Verbraucher können bisher entscheiden, ob Banken und Versicherungen neben der Abgeltungsteuer auch die Kirchensteuer einbehalten dürfen oder ob der Abzug über die Einkommensteuererklärung erfolgen soll. 2015 wird der Kirchensteuerabzug für Kapitalerträge automatisch über ein elektronisches Abrufverfahren abgezogen. Damit können Verbraucher nicht mehr zwischen den beiden Möglichkeiten auswählen.

Lebenspartner

Die steuerliche Gleichbehandlung von Lebenspartnern ist ein weiteres Vorhaben im Jahressteuergesetz 2015. 2013 hat das "Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013" die steuerliche Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern für das Einkommensteuergesetz umgesetzt. Aktuell hat das Bundesfinanzministerium einen Referentenentwurf veröffentlicht, wodurch die verbliebenen Ungleichbehandlungen beseitigt werden sollen. So sollen Lebenspartner in den Katalog der Angehörigen nach § 15 der Abgabenordnung aufgenommen werden, was in vielen Bereichen bedeutsam ist. Angehörige können zum Beispiel die Auskunft verweigern, soweit sie nicht selbst als Beteiligte über ihre eigenen steuerlichen Verhältnisse auskunftspflichtig sind oder die Auskunftspflicht für einen Beteiligten zu erfüllen haben.

Lebensversicherungen

Nach dem Verkauf einer Lebensversicherung sind die Auszahlungen bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht mehr steuerfrei. Bei Übertragungen (im Falle einer Scheidung oder bei Nachlässen) entsteht keine Steuerpflicht.

Sachbezüge

Die Sachbezüge (Warengutscheine etc.) sollen von monatlich 44 Euro auf 20 Euro gesenkt werden.

Selbstanzeige

Die Selbstanzeige für Steuerhinterzieher wird teurer. So kostet bis 100.000 Euro Steuerhinterziehung das Absehen der Verfolgung einer Straftat 10 Prozent, 15 Prozent bis zu einer Höhe von 1.000.000 Euro und für darüber liegende Summen werden 20 Prozent abgezogen.

Steueridentifikationsnummer

In Zukunft werden mehr Daten bei der SteuerID gespeichert. Die Wirtschafts-Identifikationsnummer soll eingeführt und zugleich um eine Stelle ergänzt werden, damit die Nummer dann eindeutig einer bestimmten Branche zugeordnet werden kann.

Steuerschuldnerschaft

Ein Schnellreaktionsmechanismus soll neue Tatbestände bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers schnell und unkompliziert integrieren. Dann kann auch ohne Zustimmung der EU gegen Umsatzsteuerbetrug vorgegangen werden.

Umsatzsteuervoranmeldung

Unternehmer, die eine Vorratsgesellschaft oder einen Firmenmantel übernehmen, müssen ab 2015 über einen Zeitraum von zwei Jahren eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung angeben.

Unterhaltszahlungen

In der Steuererklärung zeigen Unterhaltszahlungen künftig die steuerlichen Identifikationsnummern der unterhaltenen Personen an, damit deren Identität zweifelsfrei festgestellt werden kann.


Das Jahressteuergesetz 2015 wird Anfang / Mitte Dezember vom Bundestag verabschiedet werden. Bis Jahresende dürfte dann auch der Bundesrat seine Zustimmung gegeben haben. Dann wird man feststellen können, wie viele und vor allem welche Abschnitte vom Gesetzentwurf übernommen wurden.

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