Kindergeld im Wandel 

Die Deutschen schätzen das Kindergeld – anders als etwa das umstrittene Betreuungsgeld. Trotzdem muss der Gesetzgeber immer wieder nachjustieren. So hat erst jüngst das Bundessozialgericht angemahnt, elternlose Flüchtlingskinder mehr zu berücksichtigen.

Mit seinem Urteil Anfang Mai hat das Bundessozialgericht in Kassel den Gesetzgeber beim Kindergeld in die Pflicht genommen. Flüchtlingskindern soll der Zugang zu Kindergeld künftig erleichtert werden, wenn sie lange genug und ohne Eltern in Deutschland leben.

Geklagt hatte die Stadt Bonn, die über mehrere Jahre für die Heimunterbringung von Milambo B. aufgekommen war. Für das kongolesische Flüchtlingskind hatte die Stadt Kindergeld beantragt. Allerdings durfte der damals 18-Jährige keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, da sein Asylantrag abgelehnt wurde und er als Flüchtling nur geduldet war. Die Berechtigung zur Erwerbstätigkeit beziehungsweise der Bezug von Arbeitslosengeld ist per Gesetz aber Voraussetzung, um Kindergeld zu erhalten. Die zuständige Familienkasse lehnte folglich den Kindergeld-Antrag für Milambo B. ab.

Nach mehreren Instanzen hat das Bundessozialgericht der Stadt Bonn nun Recht gegeben. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass ein Gesetz nichts verlangen darf, "was rechtlich oder tatsächlich unmöglich ist". Der Gesetzgeber habe die besondere Konstellation elternloser ausländischer Kinder und Jugendlicher übersehen und deshalb versehentlich nicht geregelt.

Kindergeld ein Kind seiner Zeit

In Zeiten großer Flüchtlingsströme zeigt der Fall Milambo B., wie sehr sich gesellschaftliche Entwicklungen auch auf das Kindergeld auswirken können. Das gilt auch im Negativen. Denn so schön es ist, dass der Staat die Geburt eines neuen Mitbürgers finanziell honoriert: In Deutschland stammt das Kindergeld aus einer dunklen Zeit. 1935 hatten die Nationalsozialisten die "Kinderbeihilfe" für "arische" Familien eingeführt. Zehn Reichsmark monatlich erhielten damals Familien mit geringem Einkommen und ab dem fünften Kind. Seitdem hat das Kindergeld einige Entwicklungen und so manche Währung hinter sich gebracht. Seit 1975 unterstützt der Staat eine Familie bereits ab dem ersten Kind, die Beiträge gingen seitdem deutlich nach oben: Unabhängig vom Einkommen der Eltern zahlen die Familienkassen heute für das erste Kind 184 Euro monatlich, für das zweite ebenfalls, für das dritte 190 Euro und für alle weiteren je 215 Euro.

Entsprechend des Kindergeldes stieg auch der Kinderfreibetrag auf inzwischen 7.008 Euro. Seit 2012 können die Familienkassen außerdem das Kindergeld nicht mehr streichen, wenn die Einkünfte und Bezüge des volljährigen Kindes die Grenze von 8.004 Euro überschreiten. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Staat über die Jahrzehnte immer generöser gegenüber den Familien und Kindern geworden ist.

Altersgrenze gesenkt

Heute zahlen die Familienkassen das Kindergeld nur noch bis zum 25. Lebensjahr aus – länger nur bei Personen, die sich wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung nicht selbst versorgen können. Bis 2011 erhielten Auszubildende oder Studenten noch mit 27 Jahren Kindergeld.

Die Antragstellung und -bearbeitung aller Kindergeldansprüche erfolgt über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Möglich ist dies auch über den Online-Formulardienst. Mehr zum Thema Kindergeld erfahren Sie in unserem Ratgeber "Kindergeld ab 18".

Welche finanziellen Hilfen Eltern außerdem bekommen, erfahren Sie in unserem Ratgeber "Steuern sparen mit Kindern".

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