Autoleasing


Verbraucherschutz

Auch wenn Leasing kein wirkliches Kreditgeschäft ist, wird der Kunde nicht ohne den Schutz durch den Gesetzgeber gelassen. Das Bürgerliche Gesetzbuch räumt privaten Leasingnehmern die gleichen Rechte wie bei einem Ratenkredit ein.

Innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss kann man den geschlossenen Leasingvertrag widerrufen. Auch bei Zahlungsverzug ist eine Kündigung erst möglich, wenn man mindestens zwei aufeinander folgende Raten ganz oder teilweise nicht bezahlt hat.

Fällt während der Leasingzeit eine Reparatur an, ist dies die Angelegenheit des Leasingnehmers. Auch um Garantieansprüche muss sich der Leasingnehmer selbst kümmern. Treten also Probleme mit dem Auto während der Garantiezeit auf, muss man sich selbst an den Autohersteller bzw. den Händler wenden und eventuelle Garantieansprüche geltend machen, ganz so, als wäre das geleaste Auto des eigene.

Zwar bieten einige Unternehmen auch Leasingverträge an, die Wartungskosten beinhalten, allerdings sind dann auch die Leasingraten deutlich höher.

Lohnt sich Leasing?

Leasing lohnt sich in der Regel für Privatpersonen nur in den seltensten Fällen. Einer der wenigen Fälle, in denen sich Leasingverträge auszahlen, tritt dann ein, wenn der Restwert des Leasinggutes gemessen am tatsächlichen Marktwert eher gering ist. Dieser Fall trifft allerdings auf Gebrauchtfahrzeuge in der Regel nicht zu.

Ferner sollten Sie die üblichen Marktzinsen im Auge behalten. Sind diese deutlich höher als die monatlichen Leasingkosten, könnte Leasing eine echte Alternative sein. Dies trifft allerdings in den seltensten Fällen zu.

Leasing kann auch für Barzahler lohnend sein, allerdings nur, wenn Sie Ihr vorhandenes Kapital an anderer Stelle zu deutlichen höheren Zinsen anlegen können. Auch hier lohnt es sich zu vergleichen.

Die einzig echte Sparmöglichkeit für Leasingnehmer: Sie können die gesamten Leasingkosten steuerlich geltend machen. Diesen steuerlichen Vorteil können allerdings nur Unternehmen und Selbständige für sich in Anspruch nehmen, Privatpersonen kommen nicht in den Genuss dieser Steuervorteile.

Tip:
Man sollte auf jeden Fall nachrechnen, ob nicht die Finanzierung über einen Ratenkredit günstiger ist, zumal nach der Rückzahlung des Kredites der Wagen automatisch und ohne zusätzliche Kosten in das Eigentum des Kunden übergeht.

Foto: © Raven/FOTOLIA

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