Die Abfärbetheorie besagt, dass die gewerbliche Tätigkeit einer
Personengesellschaft auf ihre nicht gewerbliche "abfärbt".
Das bedeutet, jemand, der/ die gleichzeitig freiberuflich und gewerb-
lich arbeitet, unterliegt in der Regel der Gewerbesteuer, auch mit den
Einkünften, die aus der freiberuflichen Tätigkeit stammen.
Es färbt also die gewerbliche Tätigkeit auf die Gesamteinstufung ab -
so sieht es das Einkommensteuergesetz (§ 15 EStG) vor. Nur bei einer geringfügigen gewerblichen Tätigkeit wird hiervon abgewichen.
Diese liegt vor, wenn der gewerbliche Anteil der Tätigkeit unter
1,25 Prozent liegt.
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