Lexikon

Abgabenordnung

Die AO enthält die für alle Steuern geltenden gemeinsamen Regeln, das so genannte allgemeine Steuerrecht. In erster Linie wird das Besteuerungs-verfahren geregelt:

  • Veranlagung: Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen, Festsetzung und Erhebung der Steuern
  • Vollstreckung und außergerichtliche Rechtsbehelfe
  • steuerliches Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.

Sie soll ein möglichst unbürokratisches und rationelles Besteuerungsverfahren und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Interessen der Allgemeinheit und den Belangen der einzelnen Steuerpflichtigen zu garantieren.