Lexikon

Abnutzbare Wirtschaftsgüter

Zu den abnutzbaren Wirtschaftsgütern i.S.d. § 6 Abs. 1 EStG gehören:

- bewegliche Wirtschaftsgüter (Sachen, Tiere, Scheinbestandteile),

- immaterielle Wirtschaftsgüter (z.B. Geschäftswert),

- Gebäude und Gebäudebestandteile, die einer wirtschaftlichen oder technischen Abnutzung unterliegen (Gebäudeteile stehen mit dem Gebäude nicht in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang),

- unbewegliche Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind (hierzu gehören z. B. Mietereinbauten).