Lexikon

Absetzung für Abnutzung (AfA)

Im Immobilienbereich ist das insbesondere die Abschreibungsmöglichkeit für Eigentümer von vermieteten Immobilien.
Bei einer vermieteten Immobilie können von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (ohne Grundstückskosten und Grundstücksnebenkosten) folgende steuerlichen Abschreibungen vorgenommen werden:

Neubau:
(degressive Abschreibung) für die ersten 8 Jahre je 5 % für die nächsten 6 Jahre 2,5 % für die restlichen 36 Jahre 1,25 %

Altbau:
Als Altbau zählt steuerlich jede Immobilie, die nach dem Jahr der Fertigstellung erworben wurde! - 50 Jahre je 2 %