Lexikon

Aktie

Eine Aktie ist ein Wertpapier, das den Anteil des Aktionärs am Grundkapital einer Aktiengesellschaft (AG) verbrieft. AktionärInnen als Inhaber von Aktien sind MiteigentümerInnen entsprechend ihrem Anteil an der Summe der Aktiva des Unternehmens. Darüber hinaus erteilt der Besitz einer Aktie den InhaberInnen bestimmte Rechte, z.B. Stimmrechte auf der Hauptversammlung oder das Anrecht auf eine Dividende. Aktien werden in der Regel an der Börse gehandelt und der Preis durch Angebot und Nachfrage ermittelt. Die Ertragsquellen einer Aktie ergeben sich aus der Dividendenausschüttung und realisierten Kursgewinnen. Die Erträge einer Aktie sind nicht garantiert, sondern hängen von verschiedenen Einflußfaktoren ab, z.B. von der Gewinnsituation und den Gewinnaussichten des Unternehmens. Eine Aktienurkunde besteht aus Mantel und Dividenden-Bogen. Es gibt verschiedene Arten von Aktien: Nennwertaktien mit aufgedrucktem Nennwert, Stückaktien ohne Nennwert, voll stimmberechtigte Stammaktien, Vorzugsaktien ohne Stimmrecht, Inhaberaktien und Namensaktien, bei denen der Name des Käufers in das Aktienregister der Gesellschaft eingetragen wird.