Lexikon

Aktiengesellschaft

Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine Gesellschaft mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit. Als juristische Person haftet die Aktiengesellschaft für eventuelle Verbindlichkeiten mit ihrem Gesellschaftsvermögen; eine persönliche Haftung der Aktionäre existiert nicht. Für wesentliche Entscheidungen der Aktiengesellschaft ist die Hauptversammlung zuständig.