Der Altersentlastungsbetrag wird gem. § 24 a EStG einem Steuerpflichtigen gewährt, der vor dem Beginn des Kalenderjahres, in dem er sein Einkommen bezogen hat, das 64. Lebensjahr vollendet hatte. Er beträgt 40 % des Arbeitslohns und der positiven Summe der Einkünfte, die nicht solche aus nichtselbständiger Arbeit sind. Der Höchstbetrag ist insgesamt 1.908 EUR im Kalenderjahr.
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