Lexikon

Altersteilzeit

Die Altersteilzeit ist dafür vorgesehen, den Übergang vom Arbeitsleben zur Rente komfortabel und sozial abgefedert zu gestalten. Bei der Altersteilzeit wird für einen bestimmten Zeitraum die Arbeitszeit des Arbeitnehmers um die Hälfte reduziert. Das Gehalt wird in dieser Zeit aber in einer Höhe von bis zu 80 Prozent weiter gezahlt. Beim sogenannten Blockmodell geht man in der ersten Hälfte der Altersteilzeit weiter voll arbeiten und bleibt dann in der zweiten Hälfte bei Fortzahlung des Gehalts zu Hause.

Einen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit gibt es nicht. Die Möglichkeit zur Altersteilzeit muss konkret in einem Arbeits- oder Tarifvertrag bzw. in einer Betriebsvereinbarung vorgesehen sein.

Die Altersteilzeit wurde von der Arbeitsagentur finanziell gefördert. Der Arbeitgeber bekam die Förderung, wenn er für den Ruheständler einen neuen Auszubildenden oder einen Arbeitslosen eingestellt hat. Die Förderung der Altersteilzeit durch die Arbeitsagentur lief zum Jahresende 2009 aus.