Das Altersvorsorge-Sondervermögen oder kurz AS-Fonds genannt ist erst seit 1998 in Deutschland zugelassen und wurden speziell zur Altersvorsorge entwickelt. Es handelt sich dabei um das sogenannte Altersvorsorge-Sondervermögen. Dieses dient der privaten Altersvorsorge. Die Zusammensetzung der Fonds ist gesetzlich klar geregelt, so dürfen sie nur innerhalb festgelegter Grenzen in Aktien, Rentenpapiere und Immobilien investieren. Der Akteinanteil eines AS-Fonds darf 75% des Fondsvermögens nicht überschreiten. Bis zu 30% dürfen in offene Immobilienfonds oder direkt in Immobilien investiert werden. Ziel ist es sichere und renditestarke Anlagen zu kombinieren.
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