Lexikon

Amtlicher Handel

Der amtliche Handel ist das breiteste Marktsegment an deutschen Börsen und steht unter amtlicher Kontrolle. Die Zulassungsvoraussetzungen sind im Vergleich zum geregelten Markt oder dem Freiverkehr relativ streng, so dass für die Zulassung der Aktien zum amtlichen Handel ein Unternehmen umfassende Angaben über seine wirtschaftliche und finanzielle Situation machen muss. Nur die Zulassung zum Neuen Markt (Neuer Markt) ist noch stärker reglementiert. Für Papiere des amtlichen Handels wird an jedem Börsentag von amtlich bestellten Kursmaklern ein Einheitskurs festgestellt.