Durch die Ansparabschreibung können mittelständische Unternehmen und Freiberufler gem. § 7 g Abs. 3 EStG bereits in der Anspar- und Planungsphase steuermindernde Rücklagen in Höhe von bis zu 40 Prozent bilden. Das entsprechende Wirtschaftsgut muss allerdings zwei Jahre nach der Rücklagenbildung angeschafft oder hergestellt und die Rücklage mit Beginn der Abschreibung dieses Gutes aufgelöst werden.
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