Lexikon

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist eine spezielle Form des von Bausparkassen praktizierten Zuteilungsverfahrens. Bei Festlegung der für eine Zuteilung in Frage kommenden Bausparer werden nur solche berücksichtigt, die nach Erfüllung der Mindestvoraussetzungen für eine Zuteilung einen schriftlichen Antrag auf Zuteilung bei der Bausparkasse eingereicht haben.