Lexikon

Ausbildung

Als Ausbildung wird sowohl die erreichte allgemeine Schulbildung als auch die abgeschlossene Berufsausbildung der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer angesehen. Der Abschluss an einer Fachhochschule und Hochschule/ Universität gilt als abgeschlossene Berufsausbildung. Zur Ausbildung gehört auch der höchste Abschluss, selbst wenn er für die derzeit ausgeübte Tätigkeit nicht vorgeschrieben oder verlangt ist.