Lexikon

Auszahlung

Nach Zuteilung eines Bausparvertrages stellen die Bausparkassen die Bausparsumme zum Abruf bereit. Während über das Bausparguthaben sofort und i.d.R. frei verfügt werden kann, wird das Bauspardarlehen erst nach Beibringung aller erforderlichen Unterlagen ausgezahlt. Hierbei ist auch eine Auszahlung in Teilschritten möglich, wenn der aktuelle Finanzierungsbedarf geringer als das Bauspardarlehen ist.

Der maximale Auszahlungsbetrag umfasst in aller Regel die Bausparsumme. In einigen Fällen kann jedoch die Summe aus Bausparguthaben und Bauspardarlehen die Bausparsumme übersteigen. Hat der Bausparer ein Disagio gewählt, verringert sich das ihm zustehende Bauspardarlehen um das Disagio. Er hat jedoch den vollen Darlehensbetrag zuzüglich der Gebühren zu tilgen.