Der Basler Akkord stellt den ersten international einheitlichen Eigenkapitalgrundsatz dar, nach dem Banken zur Eigenkapitalunterlegung von Krediten verpflichtet sind. Die Sicherheit und Stabilität des Finanzsystems ist durch diese Maßnahmen verstärkt worden. Bisher werden allerdings alle Firmenkundenkredite - unabhängig vom tatsächlichen Risiko des Kreditnehmers - in gleichem Maße mit Eigenkapital unterlegt. Nach diesem bislang geltenden Basler Abkommen aus dem Jahr 1988 müssen die Banken das Kreditvolumen lediglich pauschal mit acht Prozent Eigenkapital absichern.
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