Lexikon

Basel II

Basel II beinhaltet eine Erneuerung des Basler Abkommens aus dem Jahre 1988. Mit Basel II müssten die Banken künftig die Eigenkapitalunterlegung von Krediten stärker nach der Bonität (Finanzstärke, die durch Ratings ermittelt wird) ihrer Kunden differenzieren. Basel II fordert von den Kreditinstituten eine stärkere Fokussierung auf das individuelle Ausfallrisiko des Kreditnehmers und die Abkehr der bisher Risiko unabhängigen Betrachtung bei der pauschalen Eigenkapitalunterlegung. Banken müssen demnach für Kunden mit einem guten Ratingergebnis (hohe Bonität) weniger Eigenkapital bereitstellen als für Kunden mit negativem Ratingergebnis. Die Eigenkapitalkosten des Kreditinstitutes stehen daher in direkter Abhängigkeit zur Bonität des Kunden. Die Kapitalunterlegung soll also explizit von der Ausfallwahrscheinlichkeit eines Kredites abhängig gemacht werden. Hiervon könnte beispielsweise die weltgrößte Finanzgruppe Citigroup stark betroffen sein, die viele Darlehen an nur mäßig solvente Privatkunden vergeben hat. Die Aufwendung von höherem Eigenkapital hat unumstritten zur Folge, dass die Rentabilität der Kredite für die Banken abnimmt. Einigkeit besteht ebenfalls darin, dass die wirtschaftliche Lage des Kreditnehmers wesentlichen Einfluss auf dessen Rating nimmt. Inwieweit sich Basel II mit seinem In-Kraft-Treten ab Ende 2006 tatsächlich auf die Kreditvergabe auswirken wird, bleibt abzuwarten.