Sobald im Flächennutzungsplan eine Fläche als Wohngebiet ausgewiesen ist oder unter Berücksichtigung einer geordneten Entwicklung des Gemeindegebietes zu erwarten ist, dass die Fläche in absehbarer Zeit als Wohngebiet ausgewiesen wird, spricht man vom Bauerwartungsland.
Die Deklaration "Bauerwartungsland" wirkt sich bei Veräußerung eines Grundstückes als wertsteigernd aus.
Eine Garantie für die Ausweisung als Bauland wird jedoch in der Regel nicht gegeben
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