Lexikon

Baukostenverlust

Nach einem Urteil vom Bundesfinanzhof (BFH, GrS vom 04. Juli 1990, BStB1 II 1990, S. 830) können Vorauszahlungen für ein Bauvorhaben, denen wegen des Konkurses des Bauunternehmers keine Herstellungsleistungen entgegen gebracht wurden bei der geplanten Errichtung einer Vermietungsimmobilie sofort als Werbungskosten steuermindernd geltend gemacht werden.