Lexikon

Bauspardarlehen

Bei den meisten Tarifen wird die Höhe des Bauspardarlehens aus der Differenz zwischen Bausparsumme und Bausparguthaben berechnet. Dies hat den Nachteil, dass sich der Darlehensanspruch verringert, wenn mehr als das im Bausparvertrag genannte Mindestguthaben angespart wird. Im Gegensatz dazu gibt es Bausparverträge, in denen ein fester Darlehensanspruch von 50% der Bausparsumme vereinbart ist. Bauspardarlehen dürfen grundsätzlich nur für sogenannte wohnungswirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, also vor allem für den Kauf, den Bau oder die Modernisierung von Häusern und Wohnungen, zum Erwerb von Bauland oder zur Ablösung von Altschulden, die durch den Kauf oder den Bau einer Immobilie entstanden sind.