Lexikon

BausparerIn

Im Gesetz über Bausparkassen ist der Begriff definiert: BausparerIn ist, wer mit einer Bausparkasse einen Vertrag schließt, durch den sie/er nach Leistung von Bauspareinlagen einen Rechtsanspruch auf Gewährung eines Bauspardarlehens erwirbt (Bausparvertrag). Mit Unterzeichnung bzw. Annahme des Bausparvertrages durch die Bausparkasse erlangt die/der BausparerIn einen Rechtsanspruch auf ein Bauspardarlehen, sobald sie/er die Zuteilungsvoraussetzung erfüllt hat. Den Zeitpunkt, zu dem dies geschehen soll, kann der/die BausparerIn durch das eigene Sparaufkommen beeinflussen. Auch den Bauspartarif bestimmt der/die BausparerIn mit.