Lexikon

Belegschaftsaktien

Belegschaftsaktien sind Aktien, die an Mitarbeiter einer Aktiengesellschaft zu meist deutlich unter dem aktuellen Kurswert liegenden Vorzugspreisen ausgegebene werden. Damit soll neben der Vermögensbildung auch eine Beteiligung der Arbeitnehmer an Erfolg und Risiko des Unternehmens erfolgen. Meist ist die Ausgabe von Belegschaftsaktien mit einer Sperrfrist verbunden, innerhalb derer die Aktien nicht veräußert werden dürfen.
Bei Belegschaftsaktien bleibt der erzielte geldwerte Vorteil in einem begrenzten Umfang steuerfrei. Die Steuerfreiheit wird erlangt, wenn der geldwerte Vorteil nicht den halben Börsenkurs der überlassenen Aktie übersteigt und der im Jahr erziele geldwerte Vorteil höchstens 135 € (bis Ende 2003: 154 €) beträgt. Der geldwerte Vorteil der diesen Grenzwert übersteigt, ist als Arbeitslohn zu erfassen und somit steuerpflichtig. Zur Berechnung des geldwerten Vorteil wird der niedrigste amtliche Börsenkurs am Tag des Überlassungsbeschlusses herangezogen.