Mit Belegschafts- oder Personalrabatten werden Arbeitnehmern kostenlose oder verbilligt Waren bzw. Dienstleistungen überlassen. Diese stellen Einnahmen dar und sind als Sachbezug grundsätzlich lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Steuerfrei sind die Waren/ Dienstleistungen bis zu einem Betrag von 1.224 € im Jahr. Vom Arbeitgeber ist der Sachbezug im Lohnkonto aufzuzeichnen.
Von der Rabattregelung werden nur Waren erfasst, die der Arbeitgeber üblicherweise für fremde Dritte herstellt oder mit denen er handelt.
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