Der vom Kreditgeber festgelegte Wert für Gegenstände oder Rechte, die beliehen werden, d.h. als Kreditsicherheit dienen sollen. Der Beleihungswert ist der Wert, der dem Beleihungsgegenstand unter Berücksichtigung aller für die Bewertung maßgebenden Umstände beigemessen wird.
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