Lexikon

Betreuungsfreibetrag

Der Betreuungsfreibetrag für Kinder ist für die Betreuung, Erziehung und Ausbildung bestimmt. Er beträgt für ledige Eltern 1.080 Euro und für verheiratete Eltern 2.160 Euro . Anspruch auf diesen Freibetrag besteht für alle Kinder die steuerlich zu berücksichtigen sind und die ihr 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Zuzüglich zu diesem Betreuungsfreibetrag kann ein erwerbsbedingter Betreuungsfreibetrag in Anspruch genommen werden. Die Aufwendungen für die Kinderbetreuung sind als außergewöhnliche Belastung (ohne Anrechnung einer zumutbaren Belastung) bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 Euro absetzbar, soweit diese einen Selbstbehalt von 1.548 Euro übersteigen.
Eine Anrechnung einer zumutbaren Belastung findet nicht statt.