Jede Bausparkasse berechnet an unterschiedlichen Tagen des Jahres, den Bewertungsstichtagen, ihre zu diesem Zeitpunkt gültige Zielbewertungszahl. Der Stichtag kann entweder halbjährlich, vierteljährlich oder auch monatlich von der Bausparkasse errechnet werden. Die Stichtage liegen in der Regel drei Monate vor dem Beginn einer Zuteilungsperiode.
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