Lexikon

Bezugsgröße

Die Bezugsgröße zählt zu den Sozialversicherungsrechnungsgrößen. Sie bestimmt unter anderem die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung.