Lexikon

Bezugsrecht

Das Bezugsrecht ist das Recht der bisherigen Aktionäre einer Unternehmens, bei einer Kapitalerhöhung eine bestimmte Anzahl der neuausgegebenen jungen Aktien zu beziehen, um ihren Anteil am Grundkapital der Aktiengesellschaft konstant zu halten. Das Bezugsverhältnis entspricht daher dem Anteil des Anlegers am bisherigen Grundkapital. Bezugsrechte können wahrgenommen oder an der Börse verkauft werden.