Zum Bürobedarf zählen alle Verbrauchsmaterialien für die Bürotätigkeiten, wie z.B. Hefter, Locher, Kalender, Schreibunterlagen, Schreibmaterialien, Büroklammern, Tesafilm, etc. Sie sind Bestandteil der Arbeitsmittel.
Aufwendungen für Bürobedarf sind steuerlich als Werbungskosten absetzbar.
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