Das Finanzamt erwartet die Umsatzsteuervoranmeldung bis zum 10. des Folgemonats. Dafür muss die komplette Buchführung auf den neuesten Stand gebracht sein. Jedoch hat der Steuerzahler die Möglichkeit, eine Dauerfristverlängerung um einen Monat zu beantragen: Die Umsatzsteuer-Voranmeldung für März muss dann zum Beispiel statt bis zum 10. April erst am 10. Mai fertig sein. weitere Informationen zur Dauerfristverlängerung
Angebote
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit.
Angebote
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit.