Lexikon

Deckungskapital

Deckungskapital ist ein Begriff aus der Versicherungsmathematik. Er bezeichnet den Wertunterschied zwischen den Beiträgen der Versicherten und den Verpflichtungen der Versicherungsgesellschaft.

Es wird unterschieden zwischen dem prospektiven Deckungskapital, welches zwischen den zukünftig noch zu erfüllenden Verpflichtungen des Versicherers und zukünftig noch zu erhaltenden Beiträgen besteht, und dem retrospektiven Deckungskapital, der Differenz zwischen in der Vergangenheit gezahlten Beiträgen und in der Vergangenheit erfüllten Verpflichtungen.

Bei Lebensversicherungen, die vorzeitig gekündigt werden, soll zukünftig der Rückkaufswert der bereits geleisteten Beiträge nach dem Deckungskapital berechnet werden. Das bedeutet, bei vorzeitigem Ende des Vertrages wird das Versicherungsunternehmen verpflichtet, die Differenz zwischen der eigenen Leistung und jener der Versicherten für die Berechnung der Rückkaufsumme zugrunde zu legen.